Erlaubte Steuerreduktion
Unter dem Begriff Steuervermeidung werden gewisse Methoden verstanden, anhand welcher versucht wird, erlaubte Schlupfwinkel auszunutzen. Dabei handelt es sich um eine legale Verbesserung der Bemessungsgrundlage.
Beispiel
Durch die Einzahlung von Geldern in die Säule 3a hat Eva ihr steuerbares Einkommen reduziert, da dieses Geld vom versteuerbaren Einkommen ausgenommen ist.
Ein solches Vorgehen ist unbedenklich, da die damit verbundenen Vorteile vom Gesetzgeber gewollt und folglich rechtmässig sind.
Merke
Steuervermeidung ist nicht zu verwechseln mit strafbaren Handlungen im Rahmen des Steuerstrafrechts, wie die Steuerhinterziehung oder der Steuerbetrug. (Art. 175 DBG bzw. Art. 186 DBG)
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug
Bei der illegalen Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Vorgehensweise, bei der eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt oder eine rechtsgültige Veranlagung unvollständig ist. Beim illegalen Steuerbetrug, werden zur Ausführung einer Steuerhinterziehung zusätzlich vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur Täuschung verwendet.
Steuervermeidung
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Steuervermeidung um eine gänzlich legale Vorgehensweise. Es werden weder Tatbestände unvollständig angegeben, verheimlicht, gefälscht oder verfälscht, noch werden solche unwahr beurkundet.
Vorsorge und Steuervermeidung
Eine andere Variante, Steuern auf legale Weise zu vermindern, ist der Einkauf in die Pensionskasse. Zahlungen in die Pensionskasse können, gleich wie Zahlungsbeiträge in die Säule 3a, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. (Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG)
Beträge Pensionskasse
Der Einzahler kann so viel in die Pensionskasse einzahlen wie es braucht, um seine Beitragslücke zu schliessen. Diese Lücke kann relativ hoch sein. Bei höheren Einkommen ist es durchaus üblich, dass jemand mehrere zehn- bis hunderttausend Franken einzahlt.
Maximale Einzahlungen Säule 3a
Personen, die einer Pensionskasse angehören: |
Personen, die keiner Pensionskasse angehören: |
Fr. 6 768.- pro Jahr (Stand 2015) |
20 Prozent des jährlichen Erwerbs-einkommens, im Maximum Fr. 33 840.- (Stand 2015). |
Unterhalts- und Renovationskosten
Eine weitere Möglichkeit zur Steuervermeidung besteht in der Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten von Liegenschaften. Inhaber einer Liegenschaft dürfen die effektiven Kosten in Abzug bringen, welche ihnen durch den Unterhalt und die Investition in eine werterhaltende Erneuerung angefallen sind. (Art. 32 Abs. 2 DBG)
Beispiel
Insbesondere wer Eigentümer von älteren Mehrfamilienhäusern ist, könnte sich dafür interessieren. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren kann bspw. jeweils pro Jahr eine der Wohnungen renoviert und so die Steuern über diesen Zeitraum hinweg reduziert werden.
Von einem Ort zum anderen
Die lukrativste Variante der Steuervermeidung besteht manchmal allerdings im Umzug. Die Steuerhöhe variiert in der Schweiz von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Wer also aus einem Kanton in einen anderen Kanton wegzieht , welcher einen tieferen Steuersatz aufweist, kann dabei einiges an Steuern sparen.
Beispiel
Ein Steuerpflichtiger mit ca. 20 Millionen Vermögen aus der Stadt Zürich zieht mit Vorteil nach Stans, wo er jährlich circa 97’000 Franken weniger Steuern zahlt. Der Einkommensmillionär hingegen lässt sich mit Vorteil in Zug nieder. Dort spart er jährlich ungefähr 151’000 Franken Steuern. In Genf hingegen zahlte er fast 56’000 Franken mehr.
Eine Steuerverminderung geschieht beispielsweise durch die Einzahlung von Geldern an die Pensionskasse oder an die Säule 3a. Da die Bemessungsgrundlage dadurch verbessert wird, sind weniger Steuern zu bezahlen. Es handelt sich hier um eine völlig legale Methode, das besteuerbare Einkommen zu verringern.
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