Steuerberater erklärt Unternehmensbesteuerung
Teilbesteuerungsverfahren
Bei der Teilbesteuerung wird nur ein bestimmter Teil des Einkommens besteuert. Bspw. 50% der Dividendeneinkünfte werden zu 20% besteuert.
Teilsatzverfahren
Beim Teilsatzverfahren unterliegt das besteuerte Einkommen einem reduzierten Steuersatz. Bspw. 100% der Dividendeneinkünfte werden zu 10% besteuert.
Natürliche Personen
Das Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren findet nur für natürliche Personen Anwendung.
Juristische Personen
Das Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren findet nicht für juristische Personen Anwendung. Juristische Personen kennen den Beteiligungsabzug zur Senkung der wirtschaftlichen Doppelbelastung.
Grundsatz
Diejenigen Kantone, die das Teilsatzverfahren anwenden, sehen eine prozentuale Reduktion der Einkommenssteuer auf Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile vor.
Voraussetzung
- Vorliegen einer bestimmten Mindestbeteiligung (mind. 10%) am Stamm- oder Grundkapital der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ; (Art. 10 StHG)
- alternativ: Vorliegen eines bestimmten Verkehrswerts der Beteiligungen (in einzelnen Kantonen).
Vermögenssteuer
Einzelne Kantone sehen zudem eine Reduktion der Vermögenssteuer vor.
Einkommen unterhalb des Maximalsteuersatzes
Da mit dem Teilsatzverfahren das steuerbare Einkommen insgesamt stärker erhöht wird, als bei der Teilbesteuerung, kommt es aufgrund der Steuerprogression
- beim restlichen Einkommen zu einer höheren Steuerbelastung, und
- bei der Besteuerung von Dividenden, etc. aus qualifizierter Beteiligung zu einer höheren Steuerbelastung.
Einkommen beim Maximalsteuersatz
Ist das Einkommen bereits beim Maximalsteuersatz, so macht es keinen Unterschied, welches System angewendet wird.
Beispiel
Annahmen
- Steuerbares Basiseinkommen: 100
- Dividendeneinkommen aus qualifizierter Beteiligung: 100
- Steuersatz bei 150: 20%
- Steuersatz bei 200: 25%
- Teilbesteuerung: 50%
- Teilsatz: 50%
Teilbesteuerung
- Satzbestimmendes Einkommen: 150 (100 + 50% * 100)
- Steuer: 20% * 150 = 30
Teilsatz
- Satzbestimmendes Einkommen: 200 (100 + 100)
- Steuer auf regulärem Einkommen: 25% * 100 = 25
- Steuer auf Dividendeneinkommen: 12.5% * 100 = 12.5
- Totale Steuerbelastung: 25 + 12.5 = 37.5
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Das Beispiel hat mir sehr geholfen.