Steuerberater erklärt Unternehmensbesteuerung

Nach Schweizer Steuerrecht werden die ausgeschütteten Gewinne von Kapitalgesellschaften auf Stufe der ausschüttenden Gesellschaft mit der Gewinnsteuer und auf Stufe der empfangenden natürlichen Personen mit der Einkommenssteuer erfasst. Infolgedessen wird der Unternehmensgewinn steuerlich zweifach erfasst. Diese zweifache steuerliche Belastung wird auch wirtschaftliche Doppelbelastung genannt. Diese wirtschaftliche Doppelbelastung kann durch das sog. Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren gemindert werden.

Teilbesteuerungsverfahren

Bei der Teilbesteuerung wird nur ein bestimmter Teil des Einkommens besteuert. Bspw. 50% der Dividendeneinkünfte werden zu 20% besteuert.

Teilsatzverfahren

Beim Teilsatzverfahren unterliegt das besteuerte Einkommen einem reduzierten Steuersatz. Bspw. 100% der Dividendeneinkünfte werden zu 10% besteuert.

Natürliche Personen

Das Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren findet nur für natürliche Personen Anwendung.

Juristische Personen

Das Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren findet nicht für juristische Personen Anwendung. Juristische Personen kennen den Beteiligungsabzug zur Senkung der wirtschaftlichen Doppelbelastung.

Anteilseigner, die im Minimum zu 10% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt sind, profitieren von einer Teilbesteuerung im Umfang von 60%, was heisst, dass 40% der erhaltenen Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile keiner Einkommenssteuer unterliegen. (Art. 20 DBG)

Grundsatz

Diejenigen Kantone, die das Teilsatzverfahren anwenden, sehen eine prozentuale Reduktion der Einkommenssteuer auf Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile vor.

Voraussetzung

  • Vorliegen einer bestimmten Mindestbeteiligung (mind. 10%) am Stamm- oder Grundkapital der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ; (Art. 10 StHG)
  • alternativ: Vorliegen eines bestimmten Verkehrswerts der Beteiligungen (in einzelnen Kantonen).

Vermögenssteuer

Einzelne Kantone sehen zudem eine Reduktion der Vermögenssteuer vor. 

Einkommen unterhalb des Maximalsteuersatzes

Da mit dem Teilsatzverfahren das steuerbare Einkommen insgesamt stärker erhöht wird, als bei der Teilbesteuerung, kommt es aufgrund der Steuerprogression

  1. beim restlichen Einkommen zu einer höheren Steuerbelastung, und
  2. bei der Besteuerung von Dividenden, etc. aus qualifizierter Beteiligung zu einer höheren Steuerbelastung.

Einkommen beim Maximalsteuersatz

Ist das Einkommen bereits beim Maximalsteuersatz, so macht es keinen Unterschied, welches System angewendet wird.

Beispiel

Annahmen

  • Steuerbares Basiseinkommen: 100
  • Dividendeneinkommen aus qualifizierter Beteiligung: 100
  • Steuersatz bei 150: 20%
  • Steuersatz bei 200: 25%
  • Teilbesteuerung: 50%
  • Teilsatz: 50%

Teilbesteuerung

  • Satzbestimmendes Einkommen: 150 (100 + 50% * 100)
  • Steuer: 20% * 150 = 30

Teilsatz

  • Satzbestimmendes Einkommen: 200 (100 + 100)
  • Steuer auf regulärem Einkommen: 25% * 100 = 25
  • Steuer auf Dividendeneinkommen: 12.5% * 100 = 12.5
  • Totale Steuerbelastung: 25 + 12.5 = 37.5

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