Wegfahrt aus Parkhaus
Überschreiten der zulässigen Parkzeit | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Erneutes Parkieren | CHF |
innerhalb des gleichen Strassenzuges in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
auf dem gleichen Parkplatz in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
auf dem gleichen Parkplatz mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
auf dem gleichen Parkplatz mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen | CHF |
der Parkscheibe am Fahrzeug | 40 |
des Parkzettels am Fahrzeug | 40 |
der «Parkkarte für behinderte Personen» am Fahrzeug | 40 |
Parkscheibe | CHF |
Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe | 40 |
Ändern der eingestellten Ankunftszeit, ohne wegzufahren | 40 |
Nichtingangsetzen der Parkuhr | 40 |
Verbotenes Nachzahlen | 40 |
Zahlen nach abgelaufener Parkzeit | 40 |
Halten an unübersichtlichen Stellen | CHF |
namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen | 80 |
in Engpässen | 80 |
neben einem Hindernis in der Fahrbahn | 80 |
Halten | CHF |
Halten auf einer Einspurstrecke | 80 |
Halten neben einer Sicherheitslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt | 80 |
Halten neben einer ununterbrochenen Längslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt | 80 |
Halten neben einer Doppellinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt | 80 |
Halten auf einer Strassenverzweigung | 80 |
Halten vor einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn | 80 |
Halten nach einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn | 80 |
Halten auf einem Fussgängerstreifen | 80 |
Halten seitlich angrenzend an einen Fussgängerstreifen | 80 |
Halten auf einem Bahnübergang | 80 |
Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen näher als 10 m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe | 80 |
Halten zum Güterumschlag näher als 10 m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe | 80 |
Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen näher als 10 m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe | 80 |
Halten zum Güterumschlag näher als 10 m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe | 80 |
Halten bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe auf dem angrenzenden Trottoir | 80 |
Halten zum Güterumschlag vor Feuerwehrlokalen oder Löschgerätemagazinen | 80 |
Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen | 80 |
Behinderndes Halten zum Güterumschlag neben Fahrzeugen, die längs des Strassenrandes parkiert sind | 80 |
Halten auf einem Radstreifen, wenn der Fahrradverkehr dadurch behindert wird | 80 |
Halten auf dem Strassenbahngeleise | 80 |
Halten näher als 1,5 m neben der nächsten Strassenbahnschiene | 80 |
Halten auf dem Pannenstreifen einer Autobahn, ausgenommen Nothalt | 80 |
Halten auf dem Pannenstreifen einer Autostrasse, ausgenommen Nothalt | 80 |
Halten auf dem Trottoir, ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt | 80 |
Halten auf Längsstreifen für Fussgänger mit Behinderung des Fussgängerverkehrs | 80 |
Halten innerhalb des signalisierten Halteverbots | 80 |
Halten auf einem Busstreifen | 80 |
Halten auf einem «Ausstellplatz» | 80 |
Halten auf einem «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» | 80 |
Halten auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen | 80 |
Halten auf der Fahrbahn näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist | 80 |
Halten auf dem Trottoir vor einem Fussgängerstreifen neben einer Halteverbotslinie | 80 |
Halten auf dem Trottoir näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist | 80 |
Halten auf einer Sperrfläche | 80 |
Behinderndes Halten auf einer Zickzacklinie zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen | 80 |
Halten auf einer Zickzacklinie zum Güterumschlag | 80 |
Halten auf einer Halteverbotslinie | 80 |
Parkieren | CHF |
Parkieren auf einer Halteverbotslinie bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren neben einer Sicherheitslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt, bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren neben einer ununterbrochenen Längslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt, bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren neben einer Doppellinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt, bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einer Strassenverzweigung bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren vor einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren nach einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einem Fussgängerstreifen bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren seitlich angrenzend an einen Fussgängerstreifen bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren näher als 10 m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren näher als 10 m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe auf dem angrenzenden Trottoir bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einem Radstreifen bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf der Fahrbahn neben einem Radstreifen bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf dem Strassenbahngeleise bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren näher als 1,5 m neben der nächsten Strassenbahnschiene bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf dem Pannenstreifen einer Autobahn bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf dem Pannenstreifen einer Autostrasse bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf Längsstreifen für Fussgänger mit Behinderung des Fussgängerverkehrs bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren innerhalb des signalisierten Halteverbots bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einem Busstreifen bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einem «Ausstellplatz» bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einem «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf der Fahrbahn näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf dem Trottoir vor einem Fussgängerstreifen neben einer Halteverbotslinie bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf dem Trottoir näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einer Sperrfläche bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einer Zickzacklinie bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren eines nichtberechtigten Fahrzeugs auf einem für gehbehinderte Personen reservierten Parkfeld bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einer Einspurstrecke bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einer Halteverbotslinie bis 60 Minuten | 120 |
Parkieren auf einer Hauptstrasse ausserorts | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren auf einer Hauptstrasse innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren näher als 50 m bei einem Bahnübergang ausserorts | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren näher als 20 m bei einem Bahnübergang innerorts | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren auf einer Brücke | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Gebäude | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Grundstück | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, wenn für die Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren innerhalb des signalisierten Parkverbots | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren in einer Begegnungszone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren ausserhalb von Parkfeldern oder einem deutlich gekennzeichneten Belag | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche grössenmässig nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche aufgrund der Signalisation nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren auf einer Parkverbotslinie | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Parkieren auf einem Parkverbotsfeld | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
Behinderndes Parkieren | CHF |
Behinderndes Parkieren auf einem Radweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug bis 60 Minuten | 120 |
Behinderndes Parkieren auf einem Fussweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug bis 60 Minuten | 120 |
Behinderndes Halten | CHF |
Behinderndes Halten auf einem Radweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug | 80 |
Behinderndes Halten auf einem Fussweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug | 80 |
Parkieren in einer Fussgängerzone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen | CHF |
bis 2 Stunden | 40 |
um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
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Guten Tag Herr Schneeberger
Ich habe folgendes Problem und hoffe sie können mich über die Folgen meines Fehlverhaltens aufklären.
Mir wurde in der Schweiz der Fahrausweis eingezogen und ein Fahrverbot erteilt.
Aus diesem Grund fährt ab und zu ein Bekannter mit meinem Auto mit deutschem Nummernschild welches auf meine Freundin, welche in Deutschland lebt, aber keinen Führerschein besitzt.Ich lebe in der Schweiz.
Bis vor kurzem besaß ich mein eigenes Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschild und der dazugehörigen Anwohnerparkkarte.
Am Freitag parkte mein Bekannter, das Fahrzeug meiner Freundin nicht ordnungsgemäß und legte auf meine Anweisung die Anwohnerparkkarte meines defekten Fahrzeuges in den Sichtbereich der Frontscheibe.
Ich selber parkte öfters, mit der Anwohnerparkkarte, dort und bekam nie eine Parkbusse.
Als ich dann Freitag nach der Arbeit heim kam, sah ich wie ein Beamter mir gerade die Busse an das Auto machte. Daraufhin fragte ich ihn warum ich trotz Parkkarte, welche nicht das selbe Kontrollschild besaß, aber doch auch von mir eingelöst wurde, die Busse bekam.
Ich erklärte ihm auch den Sachverhalt, Fahrverbot und weshalb die Anwohnerparkkarte mit anderem Kontrollschild angebracht wurde.
Mein Fahrverbot prüfte er auch und riet mir den Zettel unterm Scheibenwischer hängen zulassen, was ich auch tat.
Meinem Bekanntem war es erst am Sonntag möglich das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken.
Heute rief mich ein Polizeibeamter an um mich darauf hinzuweisen das doch ein Schriftstück mit der Aufforderung schnellstmöglich beim Polizeiposten vorzusprechen.
Ob das Schriftstück da war oder nicht kann ich nicht sagen, aber mein Bekannter meinte, nein.
Okey gut ist halt so dachte ich und fragte was denn das Anliegen sei.
Er klärte mich auf, parken im Parkverbot über 10h und es sollte doch bitte, der zu diesem Zeitpunkt gefahrene, Fahrzeugführer bitte erscheinen. Daraufhin fragte ich ob ich nicht heute vorbeikommen dürfte um die Busse zu begleichen, weil wie er weiß der Bekannte wegen meinem Fahrverbot und auf meiner Anweisung so handelte. Als er dann meinte es würde sich um eine Anzeige, Aufgrund des Vergehens, handeln, war ich erschrocken, da ich diese Bestimmung nicht kannte.
Was ist die zu erwartende Strafe für meinen Bekannten mit schweizer Fahrausweises oder meiner Freundin als Fahrzeughalterin?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel
Guten Tag
Wir haben in Dietlikon an der Industriestrasse 31 parkiert. Dieser Parkplatz war nur mit Provat markiert und wir haben maximal 15min parkiert. Heute haben wir eine Busse von CHF 280.- erhalten. Ist das gerechtfertigt?
Vielen dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüsse
S.Arllati