Die Schweiz hat die Individualbesteuerung angenommen. Künftig wird jede Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert.
Mit diesem Individualbesteuerung-Steuerrechner können Sie simulieren, wie sich die Reform auf die direkte Bundessteuer auswirken kann.
Individualbesteuerung-Steuerrechner
Ermitteln Sie Ihre persönliche direkte Bundessteuer der Reform.
Sozialabzüge (Arbeitnehmerbeiträge)
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AHV/IV/EO: Pauschal 5,3 % auf das gesamte Bruttoeinkommen.
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ALV: 1,1 % bis zu einem Bruttolohn von CHF 148’200 (darüber entfällt dieser Beitrag).
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Pensionskasse (BVG) Obligatorium:
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Koordinationsabzug: CHF 26’460.
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Maximal versicherbarer Lohn (Obligatorium): CHF 90’720.
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Beitragssätze gemäss Auswahl: 7 %, 10 %, 15 % oder 18 % (auf dem Lohnanteil zwischen Koordination und Maximum).
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BVG Überobligatorium: Pauschal 3,5 % auf den Lohnanteil, der CHF 90’720 übersteigt.
Steuerliche Abzüge (Einkommen)
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Berufskosten: 3 % des Nettolohns (Minimum CHF 2’000, Maximum CHF 4’000).
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Versicherungsabzug (Krankenkasse):
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Einzelpersonen & Partner im Einzeltarif: CHF 1’800.
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Verheiratete & Einelternhaushalte (im Konkubinat): CHF 3’700.
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Pro Kind: CHF 700.
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Status Quo: Heute (2026)
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Steuertarife: Anwendung der offiziellen Tarife des Bundes für 2025 (Tarif A für Alleinstehende, Tarif B für Verheiratete/Eineltern).
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Verheiratete: Gemeinsame Veranlagung inkl. Verheiratetenabzug (CHF 2’800) und Zweiverdienerabzug (50 % des tieferen Lohns, mind. CHF 8’600, max. CHF 14’100).
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Konkubinat:
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Automatische Optimierung: Die Kinderabzüge werden dem Partner mit dem höheren Einkommen zugewiesen.
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Dieser Partner erhält den Elterntarif (Tarif B), den vollen Kinderabzug (CHF 6’800 pro Kind) und den höheren Versicherungsabzug (CHF 3’700).
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Der Partner mit dem tieferen Einkommen wird zum Einzeltarif (Tarif A) mit dem Standard-Versicherungsabzug (CHF 1’800) besteuert.
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Zukunft: Individualbesteuerung (Reform)
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Steuertarif: Einheitlicher Individualtarif für alle Personen (zivilstandsunabhängig).
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Aufteilung: Strikte Trennung der Einkommen; Verheirateten- und Zweiverdienerabzug fallen weg.
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Kinderabzüge: Der Kinderabzug (CHF 12’000 pro Kind) sowie der Versicherungsabzug für Kinder werden standardmässig hälftig (50/50) auf beide Partner aufgeteilt.
Steuerkorrektur (Direkt vom Steuerbetrag)
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Kinderermässigung: Abzug direkt von der berechneten Steuer: CHF 263 pro Kind.
Der Individualbesteuerung-Steuerrechner bildet die beschlossene Tarifstruktur sowie die vorgesehenen Abzüge ab und ermöglicht Beispielrechnungen für typische Einkommenskonstellationen.
Individuelle Auswirkungen der Reform prüfen
Der Rechner bildet die Bundesebene der neuen Individualbesteuerung ab. In vielen Fällen sind jedoch weitere Punkte relevant, insbesondere:
- Aufteilung von Einkommen, Vermögen und Schulden zwischen Ehepartnern
- Wohneigentum und Hypotheken
- Vorsorgevermögen und Kapitalbezüge
- spätere kantonale Umsetzung
Bei Fragen zur konkreten Auswirkung auf Ihre persönliche Situation können Sie mich gerne kontaktieren.
Markus Mühlemann
Dipl. Steuerexperte, Partner Wenger Plattner
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Frage(n) zur Individualbesteuerung (wir sind verheiratet):
In Fall, dass die Vorlage angenommen wird, wer muss sämtliche und/oder Konto(s) in der Steuererklärung deklarieren?
Wir Wohnen in einem Einfamilienhaus mit je 50% besitz, mit einer Steuerwert von CHF 450’000, wer trägt dies in der Steuererklärung?
M.f.G.
Guten Tag Herr Kenyon
Die Liegenschaft ist von beiden Ehepartnern jeweils zu 50 % in der Steuererklärung zu deklarieren.
Falls auch die Konten beiden Ehepartnern effektiv zu je 50 % gehören, sind diese ebenfalls jeweils hälftig zu deklarieren. Massgebend ist dabei die zivilrechtliche bzw. güterrechtliche Zuordnung. Sofern z.B. der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung besteht, ist zu unterscheiden zwischen Eigengut (Vermögen vor der Ehe oder Erbschaften, gehört nur einem Ehepartner) und Errungenschaft (während der Ehe erworbenes Vermögen). Auch die Wertentwicklung bleibt grundsätzlich der ursprünglichen Gütermasse zugeordnet.
Bei Besitz in mehreren Kantonen und geteiltem Eigentum müssen beide Ehepartner ihren jeweiligen Anteil in den entsprechenden Steuererklärungen deklarieren.
Freundliche Grüsse
Markus Mühlemann
Bei einer Annahme der Individualbesteuerung werden Kapitalbezüge aus der 2. Säule massiv höher besteuert. Alle Diskussionen in den Medien fokussieren auf die Einkommensteuer. Fast niemand analysiert die Auswirkungen auf die Kapitalbezugssteuer. Ich finde es erstaunlich, dass die FDP im „Ja“ Lager ist, obwohl sie definitiv gegen die Erhöhung der Kapitalbezugssteuer im Rahmen des Entlastungspakets 27 ist!
Guten Tag
Gibt es eine Quelle für die geschätzten zusätzlich nötigen 1700 FTE?
Besten Dank und Freundliche Grüsse
Guten Tag
Die 1’700 zusätzlichen FTE basieren auf einer Schätzung der Kantone Aargau und Tessin und leiten sich aus den zusätzlichen 1.7 Mio. Steuererklärungen ab.
Diese Zahl erwähne ich aber nicht in meinem Video. Das Skript meines Videos ist über Weihnachten entstanden. Ich erwähne sie aber im einen oder anderen Post auf Linkedin.
Meine Schätzung nimmt die 1.7 Mio. Steuererklärungen als Basis und rechnet, dass die Bearbeitung einer Steuererklärung mit Einsprachen, Beschwerdeverfahren, etc. im Schnitt zwischen CHF 100 und CHF 200 kostet. Wenn Sie über die 1700 FTEs rechnen kommen Sie auf ähnliche Zahlen.
Beste Grüsse
Markus Mühlemann