Individualbesteuerung-Steuerrechner
Ermitteln Sie Ihre persönliche direkte Bundessteuer der Reform.
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Analyse & Steuerrechner: Markus Mühlemann, Dipl. Steuerexperte, Partner Wenger Plattner
Individualbesteuerung-Steuerrechner
Ermitteln Sie Ihre persönliche direkte Bundessteuer der Reform.
Sozialabzüge (Arbeitnehmerbeiträge)
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AHV/IV/EO: Pauschal 5,3 % auf das gesamte Bruttoeinkommen.
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ALV: 1,1 % bis zu einem Bruttolohn von CHF 148’200 (darüber entfällt dieser Beitrag).
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Pensionskasse (BVG) Obligatorium:
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Koordinationsabzug: CHF 26’460.
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Maximal versicherbarer Lohn (Obligatorium): CHF 90’720.
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Beitragssätze gemäss Auswahl: 7 %, 10 %, 15 % oder 18 % (auf dem Lohnanteil zwischen Koordination und Maximum).
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BVG Überobligatorium: Pauschal 3,5 % auf den Lohnanteil, der CHF 90’720 übersteigt.
Steuerliche Abzüge (Einkommen)
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Berufskosten: 3 % des Nettolohns (Minimum CHF 2’000, Maximum CHF 4’000).
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Versicherungsabzug (Krankenkasse):
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Einzelpersonen & Partner im Einzeltarif: CHF 1’800.
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Verheiratete & Einelternhaushalte (im Konkubinat): CHF 3’700.
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Pro Kind: CHF 700.
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Status Quo: Heute (2026)
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Steuertarife: Anwendung der offiziellen Tarife des Bundes für 2025 (Tarif A für Alleinstehende, Tarif B für Verheiratete/Eineltern).
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Verheiratete: Gemeinsame Veranlagung inkl. Verheiratetenabzug (CHF 2’800) und Zweiverdienerabzug (50 % des tieferen Lohns, mind. CHF 8’600, max. CHF 14’100).
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Konkubinat:
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Automatische Optimierung: Die Kinderabzüge werden dem Partner mit dem höheren Einkommen zugewiesen.
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Dieser Partner erhält den Elterntarif (Tarif B), den vollen Kinderabzug (CHF 6’800 pro Kind) und den höheren Versicherungsabzug (CHF 3’700).
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Der Partner mit dem tieferen Einkommen wird zum Einzeltarif (Tarif A) mit dem Standard-Versicherungsabzug (CHF 1’800) besteuert.
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Zukunft: Individualbesteuerung (Reform)
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Steuertarif: Einheitlicher Individualtarif für alle Personen (zivilstandsunabhängig).
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Aufteilung: Strikte Trennung der Einkommen; Verheirateten- und Zweiverdienerabzug fallen weg.
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Kinderabzüge: Der Kinderabzug (CHF 12’000 pro Kind) sowie der Versicherungsabzug für Kinder werden standardmässig hälftig (50/50) auf beide Partner aufgeteilt.
Steuerkorrektur (Direkt vom Steuerbetrag)
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Kinderermässigung: Abzug direkt von der berechneten Steuer: CHF 263 pro Kind.
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Frage(n) zur Individualbesteuerung (wir sind verheiratet):
In Fall, dass die Vorlage angenommen wird, wer muss sämtliche und/oder Konto(s) in der Steuererklärung deklarieren?
Wir Wohnen in einem Einfamilienhaus mit je 50% besitz, mit einer Steuerwert von CHF 450’000, wer trägt dies in der Steuererklärung?
M.f.G.
Guten Tag Herr Kenyon
Die Liegenschaft ist von beiden Ehepartnern jeweils zu 50 % in der Steuererklärung zu deklarieren.
Falls auch die Konten beiden Ehepartnern effektiv zu je 50 % gehören, sind diese ebenfalls jeweils hälftig zu deklarieren. Massgebend ist dabei die zivilrechtliche bzw. güterrechtliche Zuordnung. Sofern z.B. der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung besteht, ist zu unterscheiden zwischen Eigengut (Vermögen vor der Ehe oder Erbschaften, gehört nur einem Ehepartner) und Errungenschaft (während der Ehe erworbenes Vermögen). Auch die Wertentwicklung bleibt grundsätzlich der ursprünglichen Gütermasse zugeordnet.
Bei Besitz in mehreren Kantonen und geteiltem Eigentum müssen beide Ehepartner ihren jeweiligen Anteil in den entsprechenden Steuererklärungen deklarieren.
Freundliche Grüsse
Markus Mühlemann