Grundsatz

Die absolute Friedenspflicht ist die Regel, weshalb der Arbeitskampf als ultima ratio (letztes Mittel) gilt.

Rechtmässigkeit des Streiks

Aus diesem Grund gilt auch, dass wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden, ein Streik nicht als rechtmässig gilt.

Definition

Ein Streik ist eine von der Gewerkschaft organisierte, gemeinschaftliche Verweigerung der geschuldeten Arbeitsleistung durch mehrere Arbeitnehmer zum Zweck der Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen.

Arten

Es wird dabei zwischen Generalstreiks (gesamte Wirtschaft), Vollstreiks (einzelne Betriebe) und Teilstreiks unterschieden.

Voraussetzungen

Der Streik gilt im Arbeitskampf als letztes Mittel, weshalb jedem Streik ein Einigungsversuch und Schlichtungsverfahren vorausgehen müssen.

Grundsatz

Der Arbeitgeber kann als Gegenmittel zum Streik den Arbeitnehmer von der Arbeit und Lohn ausschliessen. Es wird dabei unterschieden zwischen Angriffs- und Abwehraussperrung.

Angriffsaussperrung

Nach gescheiterten Verhandlungen kann der Arbeitgeber die Fortführung der Arbeit mit sog. Angriffsausperrungen erzwingen. Die Verhältnismässigkeit ist dabei oft fraglich.

Abwehraussperrung

Der Arbeitgeber kann mit einer Abwehraussperrung auf einen Teilstreik reagieren. Dabei muss er niemanden mehr Lohn bezahlen. Dies ist auch zulässig bei vorliegender Friedenspflicht. Die Aussperrung von Nicht-Mitgliedern des Streiks ist zulässig.

Kündigung

Der Arbeitskampf stellt keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Eine ordentliche Kündigung ist jedoch immer zulässig.

Hätte der Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit des Streiks erkennen müssen, dann ist eine ausserordentliche Kündigung gerechtfertigt.

Pflichten aus Arbeitsvertrag

Die Hauptpflichten ruhen (Arbeit und Lohn). Es besteht kein Anspruch auf Ferien.

Rechtswidrige Aussperrung

Bei einer rechtswidrigen Aussperrung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer hat deshalb folgende Ansprüche:

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