Hand in Kreissäge

Lilly Krause hatte heute einen Skiunfall und kann daher mindestens während 2 Wochen nicht arbeiten. Sie ist sich nun in mehreren Punkten unsicher, wie sie vorzugehen hat und was sie von Seiten ihres Arbeitgebers erwarten kann. So wundert sie sich, ob sie bereits am nächsten Tag noch eine Meldung machen muss, oder ob die Meldung auch noch einen Tag länger warten kann. Ebenso besorgt ist sie darüber, ob sie nun ihren Lohn weiterhin erhält oder nicht.

Im Falle von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gelten Regelungen zum Schutz bei Arbeitsunfähigkeit. Daneben existiert auch die Invalidenversicherung. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit über längere Zeit besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Reduktion des Arbeitspensums.

Wenn ein Angestellter aufgrund von Krankheit, Unfall oder auch einer Schwangerschaft für eine gewisse Zeitdauer arbeitsunfähig ist, stellt sich die Frage, wie lange er dennoch Lohn erhält. Zur Arbeitsunfähigkeit existieren verschiedene Richtlinien und gesetzliche Regelungen.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass ein Angestellter nicht in der Lage ist, seine übliche Berufstätigkeit wahrzunehmen. Dies kann entweder in einer Krankheit, einem Unfall oder auch einer Schwangerschaft begründet sein.

Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Wer krank ist und in der Folge davon nicht arbeiten kann, muss dies seinem Arbeitgeber sofort melden.

Arztzeugnis

Wer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann, muss dem Arbeitgeber meist ab dem dritten Arbeitstag ein Arztzeugnis vorlegen. In gewissen Fällen ist dies bereits am ersten Arbeitstag erforderlich, dies hängt von den Abmachungen im Arbeitsvertrag ab. Wenn nur teilweise Arbeitsunfähigkeit vorliegt, so muss das Zeugnis die Anzahl der Stunden aufweisen, in denen gearbeitet werden darf.

Lohnfortzahlung

Wenn ein Angestellter krank wird, so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für eine bestimmte Zeit den Lohn der betroffenen Person zum vollen Betrag weiterzuzahlen. Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses beträgt die Mindestdauer 3 Wochen. (Art. 324 lit. a Abs. 1 & 2 OR)

Danach muss auch für angemessene längere Zeitdauer der Arbeitsunfähigkeit der Lohn weitergezahlt werden. Faktoren dafür sind, die Dauer des Anstellungsverhältnisses und andere besondere Umstände. In der Regel sollen sich Arbeitgeber nach der Berner-, Zürcher- oder Basler-Skala richten. Davon abweichende Regelungen können im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden, sie müssen aber mindestens gleichwertigen Schutz bieten.

Krankentaggelder

Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Dies ermöglicht es, den Mitarbeitenden auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zumindest 80% des Lohnes weiterzubezahlen. Die Kosten für die Versicherung tragen Angestellte und Arbeitgeber meist je hälftig. Besteht eine solche Krankentaggeldversicherung, so wird der Lohn bis zur erneuten Arbeitsfähigkeit weiter bezahlt. Die maximale Dauer der Versicherung beträgt 730 Tage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen.

Kündigung

Wenn ein Angestellter wegen Krankheit nicht arbeiten kann, so darf der Arbeitgeber während einer gewissen Zeit das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses gilt dies während 30 Tagen. Vom zweiten bis und mit fünften Jahr gilt dies während 90 Tagen und ab dem sechsten Jahr besteht der Kündigungsschutz während 180 Tagen. (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR)

Achtung: Während der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz.

Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall erlitten hat und deswegen nicht arbeiten kann, muss er die Arbeitsunfähigkeit seinem Arbeitgeber sofort melden.

Arztzeugnis

Wer einen Unfall erlitten hat und daher nicht arbeiten kann, muss dem Arbeitgeber meist ab dem dritten Arbeitstag ein Arztzeugnis vorlegen. Manchmal ist dies jedoch schon am ersten Unfalltag erforderlich, das hängt von den Abmachungen im Arbeitsvertrag ab.

Lohnfortzahlung

Wenn ein Angestellter einen Unfall hatte, so ist der Arbeitgeber wie im Falle der Krankheit dazu verpflichtet, für eine bestimmte Zeit den Lohn der betroffenen Person zum vollen Betrag weiterzuzahlen. Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses beträgt die Mindestdauer 3 Wochen. (Art. 324 lit. a Abs. 1 & 2 OR)

Aber auch nach dieser Zeit muss für angemessene längere Zeitdauer der Arbeitsunfähigkeit der Lohn weitergezahlt werden. Faktoren die dafür relevant sind, sind die Dauer des Anstellungsverhältnisses und andere besondere Umstände. In der Regel sollen sich Arbeitgeber nach der Berner-, Zürcher- oder Basler-Skala richten. Davon abweichende Regelungen können im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden, sie müssen aber mindestens den gleichen Schutz bieten.

Taggelder

Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, eine Taggeldversicherung abzuschliessen. Dies ermöglicht es den Arbeitgebern, ihren Angestellten auch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit 80% des Lohnes weiterzubezahlen. Die Kosten für die Versicherung tragen Angestellte und Arbeitgeber meist je zur Hälfte. Besteht eine solche Taggeldversicherung, so wird der Lohn fortbezahlt bis zur erneuten Arbeitsfähigkeit. Die maximale Dauer der Versicherung beträgt 730 Tage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen.

Kündigung

Wenn ein Angestellter wegen eines erlittenen Unfalles nicht arbeiten kann, so darf der Arbeitgeber während einer gewissen Zeit das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses gilt dies während 30 Tagen. Vom zweiten bis und mit fünften Jahr gilt dies während 90 Tagen und ab dem sechsten Jahr besteht der Kündigungsschutz während 180 Tagen. (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR)

Achtung: Während der dreimonatigen Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz.

Meldung

Zu welchem Zeitpunkt eine schwangere Frau dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilt, ist eigentlich ihr selbst überlassen. Dies jedoch nur, solange sie voll arbeitsfähig ist. Wenn die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt wird, so sollte die Angestellte den Arbeitgeber informieren. Ebenso sollte dies da getan werden, wo die Arbeit das Kind schädigen könnte. Beispielsweise wenn mit heiklen Chemikalien gearbeitet wird. Das Informieren des Arbeitgebers macht Sinn, da dieser nur so auch auf die Gesundheit der Angestellten eingehen kann.

Lohnfortzahlung

Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, so hat der Arbeitgeber der Angestellten den Lohn während der Schwangerschaft im gleichen Umfang wie bisher fortzuzahlen. (Art. 324 lit. a Abs. 3 OR)

Kündigung

Wenn eine Arbeitnehmerin aufgrund einer Schwangerschaft nicht arbeitsfähig ist, so darf ihr der Arbeitgeber während dieser Zeit das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Der Kündigungsschutz erstreckt sich auch noch auf 4 Monate nach der Entbindung einer Angestellten. (Art. 336c Abs. 1 lit. c OR)

Was ist die IV?

Die Invalidenversicherung (IV) ist ein sehr wichtiges Element des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Es handelt sich dabei um eine obligatorische, staatliche Versicherung. Sie bildet, zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und den Ergänzungsleistungen, die erste Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems.

Was bezweckt sie?

Die Invalidenversicherung soll die wirtschaftlichen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, vermindern oder sogar gänzlich beseitigen.

Definition Arbeitsunfähigkeit

Im Sozialversicherungsrecht, wird die Arbeitsunfähigkeit folgendermassen definiert:

Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich berücksichtigt. (Art. 6 ATSG)

Anspruch auf IV

Der Anspruch auf eine IV-Rente wird erst dann geprüft, wenn die durch medizinische Behandlungen oder Eingliederungsmassnahmen keine Verbesserung, Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erzielt werden kann. Im Verlaufe dieses Jahres muss die Arbeitsunfähigkeit durchschnittlich mindestens 40% betragen haben und auch danach noch weiterhin mindestens 40% betragen.  (Art. 28 Abs. 1 IVG)

Höhe der Rente

Die Rente wird nach dem Invaliditätsgrad ausbezahlt (Art. 28 Abs. 2 IVG):

Invaliditätsgrad Rentenanspruch in Bruchteilen
mind. 40% 1/4
mind. 50% 1/2
mind. 60% 3/4
mind. 70% ganze Rente

Die Invalidenrenten entsprechen den Altersrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung. (Art. 37 Abs. 1 IVG)  

Was heisst freiwillige Reduktion?

Das bedeutet, dass im Falle gesundheitlicher Probleme, der freiwillige Entscheid zur Reduktion des Arbeitspensums möglich ist.

Wann macht eine freiwillige Reduktion Sinn?

Dies ist vor allem daher sinnvoll, da den gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser Rechnung getragen werden kann. Ebenso kann es dazu dienen, die bisherige Arbeitsstelle nicht zu gefährden. Besonders bei bereits etwas älteren Personen macht dies Sinn, sofern der Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Probleme

Die freiwillige Reduktion des Arbeitspensums bei Arbeitsunfähigkeit ist aber auch aus verschiedenen Gründen oder in verschiedenen Situationen etwas problematisch:

  • Wenn das Einkommen eher knapp ist und der fehlende Lohn zu existentiellen Problemen führt.
  • Im Hinblick auf eine womöglich zukünftige Verschlechterung der Gesundheit oder den Eintritt einer Invalidität.

Lilly Krause liegt nach ihrem Skiunfall immer noch im Krankenbett und kann nicht arbeiten. Sie arbeitet bereits seit 4 Jahren bei ihrem Arbeitgeber. Sie hat sich sofort bei diesem gemeldet und erklärt, dass sie aufgrund des Unfalles nicht arbeitsfähig ist während der kommenden Wochen. Sie hat dem Arbeitgeber bereits am zweiten Tag ein Arztzeugnis vorgelegt worauf dieser ihr zugesichert hat, er werde ihren Lohn mindestens in den kommenden drei Wochen weiterzahlen. Allerdings sei er auch danach bereit, ihr einen guten Teil davon fortzuzahlen. Er werde sich nach der Basler-Skala richten, die einen guten Schutz bei Arbeitsunfähigkeit bieten. Lilly Krause ist erleichtert.

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft für eine gewisse Zeitdauer arbeitsunfähig ist, stellt sich die Frage wie lange er dennoch Lohn erhält. Zur Arbeitsunfähigkeit existieren verschiedene Richtlinien und gesetzliche Regelungen, welche guten Schutz und Sicherheit bieten.

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Unser Autor

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