Stille Reserven werden bei einer Umstrukturierung nicht besteuert, soweit die Steuerpflicht fortbesteht und die massgeblichen Werte übernommen werden.
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Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber braucht eine unverzügliche Kündigungserklärung und das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Erfolgt die Entlassung gerechtfertigt, so hat der Arbeitnehmer Schadenersatz zu leisten. War die Entlassung hingegen ungerechtfertigt, so hat der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch im Umfang der ordentlichen Kündigungsfrist sowie einen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen.
Weiterlesen →Pauschalbesteuerung
Bei der Pauschalbesteuerung werden Ausländer basierend auf ihrem Aufwand nach dem ordentlichen Steuertarif besteuert.
Weiterlesen →Fortsetzungsbegehren
Wurde gegen eine Betreibung kein Rechtsvorschlag erhoben, oder wurde ein solcher Rechtsvorschlag durch Rechtsöffnung beseitigt, so kann der Gläubiger die Betreibung durch Stellung des Fortsetzungsbegehrens fortsetzen. Der Gläubiger hat dazu ein Jahr Zeit seit Zustellung des Zahlungsbefehls. Das Verfahren richtet sich nach dem bisherigen Verlauf der Betreibung. Ein Rückzug ist zudem jederzeit möglich. Um das Fremdwährungsrisiko für den Gläubiger zu minimieren, darf er die Forderung nochmals umrechnen lassen. Der nächste Schritt hängt vom Schuldner und der Forderung ab.
Weiterlesen →Rechtsöffnungsbegehren – Beseitigung des Rechtsvorschlags
Zur Beseitigung eines Rechtsvorschlags muss der Gläubiger ein Rechtsöffnungsbegehren stellen. Liegt ein vollstreckbarer Gerichtsentscheid vor, so kann die definitive Rechtsöffnung verlangt werden. Beruht die Forderung auf einer Schuldanerkennung oder öffentlichen Urkunde, so kann die provisorische Rechtsöffnung verlangt werden. In allen anderen Fällen wird mit der Anerkennungsklage im Zivilprozess oder Verwaltsverfahren über den Anspruch entschieden, da die Betreibung nur aufgrund eines vollstreckbaren Entscheids fortgesetzt werden kann. Über die definitive und provisorische Rechtsöffnung wird im Rechtsöffnungsverfahren entschieden. Wird die definitive oder provisorische Rechtsöffnung abgelehnt, kann der Gläubiger die ordentliche Anerkennungsklage erheben. Nach erfolgreich erteilter Rechtsöffnung (und beseitigtem Rechtsvorschlag) kann der Gläubiger die Betreibung mit dem Fortsetzungsbegehren fortsetzen.
Weiterlesen →Provisorische Rechtsöffnung
Zur Beseitigung eines Rechtsvorschlags muss der Gläubiger ein Rechtsöffnungsbegehren stellen. Beruht die Forderung auf einer durch öffentliche Urkunde festgestellten oder durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen. Der Schuldner kann seine Einwendungen innert 5 Tagen glaubhaft machen. Wird die provisorische Rechtsöffnung erteilt, so hat er 20 Tage Zeit, um eine Aberkennungsklage einzureichen. Eine erteilte provisorische Rechtsöffnung berechtigt zur provisorischen Pfändung und Aufnahme des Güterverzeichnisses. Zur Fortsetzung der Betreibung bedarf es des Fortsetzungsbegehrens.
Weiterlesen →Erfindung
Eine Erfindung charakterisiert sich durch die Lehre zum technischen Handeln, Ausführbarkeit und Wiederholbarkeit.
Weiterlesen →Definitive Rechtsöffnung
Zur Beseitigung eines Rechtsvorschlags muss der Gläubiger ein Rechtsöffnungsbegehren stellen. Liegt ein vollstreckbarer Gerichtsentscheid vor, so kann die definitive Rechtsöffnung verlangt werden. Der Schuldner kann seine Einwendungen innert 5 Tagen glaubhaft machen. Der Betriebene kann keine Aberkennungsklage einreichen. Die definitive Rechtsöffnung beseitigt den Rechtsvorschlag und berechtigt den Gläubiger zur Fortsetzung der Betreibung.
Weiterlesen →Rechtsvorschlag
Wer betrieben wird, erhält vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl, mit der Aufforderung, innert 20 Tagen zu bezahlen, oder innert 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Der Rechtsvorschlag richtet sich gegen den Bestand der Forderung. Der Rechtsvorschlag ist nicht zu begründen. Wurde Rechtsvorschlag erhoben, so erhält der Gläubiger eine Mitteilung auf seinem Exemplar des Zahlungsbefehls. Ein erhobener Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung, weshalb der Gläubiger das Rechtsöffnungsbegehren stellen muss, um den Rechtsvorschlag beseitigen zu können. Kommt es zu einem Gläubigerwechsel, so darf der Schuldner einen nachträglichen Rechtsvorschlag erheben.
Weiterlesen →Hausordnung
Eine Hausordnung bildet integralen Bestandteil des Mietvertrages und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Hausbewohner. Wer die Hausordnung verletzt, muss mit einer Beschwerde und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen.
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