Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte von natürlichen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz.
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Pflichten des Beauftragten
Der Beauftragte hat folgende Pflichten: Vorschriftsgemässe Ausführung, Meldepflicht, Haftung für getreue Ausführung, Übergang der erworbenen Rechte.
Weiterlesen →Verwendung von Pannensignal und Warnblinklichtern
Das Aufstellen des Pannensignals und das Einschalten der Warnblinklichter entbinden den Fahrzeugführer nicht davon, die Verkehrsregeln, insbesondere über die Beleuchtung sowie das Halten und Parkieren, soweit möglich zu beachten.
Weiterlesen →Vortritt
Dieser Artikel behandelt die allgemeinen Vorschriften zum Vortritt im Strassenverkehr und behandelt im Besonderen den Vortritt der Polizei und Sanität.
Weiterlesen →Zahlungsbefehl
Nach Empfang des Betreibungsbegehrens erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl in doppelter Ausführung. Der Zahlungsbefehl beinhaltet u.a. die Aufforderung, innert 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben, oder innert 20 Tagen die Schuld zu begleichen. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt und nach Ablauf der Bestreitungsfrist von 10 Tagen oder nach Erheben des Rechtsvorschlags ebenfalls dem Gläubiger. Der Zahlungsbefehl wird in der Regel vom Postbeamten zugestellt. Der Schuldner darf den Gläubiger auffordern, die Beweismittel offenzulegen. Nach Erhalt des Zahlungsbefehls hat der Gläubiger zwei Varianten, die als nächste Schritte in Frage kommen: Bezahlung oder Rechtsvorschlag.
Weiterlesen →Betreibungsbegehren
Das Betreibungsbegehren leitet das Betreibungsverfahren ein. Enthält das Betreibungsbegehren alle benötigten Angaben und sind die Kosten sind vom Gläubiger vorgeschossen worden, so erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl.
Weiterlesen →Stellvertretung
Bei der ermächtigten Stellvertretung wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt und verpflichtet. Ohne Ermächtigung gilt Genehmigungsvorbehalt.
Weiterlesen →Arbeitskampf
Die absolute Friedenspflicht ist die Regel, weshalb der Arbeitskampf als ultima ratio gilt. Als Arbeitskampf gilt der Streik und die Aussperrung.
Weiterlesen →Erregung von Furcht
Wer durch Erregung von Furcht zum Eingehen eines Vertrages genötigt wird, kann von diesem Vertrag zurücktreten.
Weiterlesen →Irrtum
Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
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