Auftrag

Beim Auftrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zum sorgfältigen Tätigwerden und nicht zum Erfolg der Tätigkeit. Eine Entschädigung kann vereinbart werden.

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Leihe

Bei der Leihe wird eine Sache zum unentgeltlichen Gebrauch überlassen, die nach dessen Gebrauch zurückgegeben werden muss.

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Pacht

Bei der Pacht wird eine nutzbare Sache oder Recht zum Gebrauch sowie deren Früchte gegen einen Pachtzins überlassen.

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Verwertungsfristen

Die Verwertungsfristen für bewegliche Sachen und Forderungen beginnen frühestens zehn Tage und spätestens zwei Monate nach Eingang des Begehrens.

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Pfändungsanschluss

Gläubiger, die das Fortsetzungsbegehren innerhalb von 30 Tagen nach dem Vollzug einer Pfändung stellen, nehmen mittels Pfändungsanschluss an der Pfändung teil.

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