Damit die einfache Streitverkündung zulässig ist, muss eine Partei zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigen, eine dritte Person zu belangen, oder sie muss das Risiko tragen, selber zu einem späteren Zeitpunkt belangt zu werden. Die einfache Streitverkündung dient dem Erhalt von Regressansprüchen für den Fall des Unterliegens im Hauptprozess. Ein für die Hauptpartei ungünstiges Prozessergebnis wirkt auch gegen die streitberufene Partei.
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Nichtigkeitsklage – Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen
Die Geltendmachung der Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen kann von jedermann und jederzeit, der ein Interesse hat, geltend gemacht werden. Die Nichtigkeitsklage kann erhoben werden, wenn gesetzliche Kontrollrechte beschränkt, zwingende Aktionärsrechte, Grundstrukturen der Aktiengesellschaft oder der Kapitalschutz verletzt wird sowie wenn formelle Mängel vorliegen. festgestellt werden. Die Geltendmachung der Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen ist grundsätzlich an keine Frist gebunden.
Weiterlesen →Anfechtungsklage – Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen
Jeder Aktionär und der Verwaltungsrat als Organ sind zur Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen mittels Anfechtungsklage legitimiert. Mit der Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen können Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, nicht jedoch eine allfällige fehlende Angemessenheit oder Zweckmässigkeit. Die Gründe, mit welcher eine Anfechtungsklage erhoben werden kann, wurde gesetzlich mit einer Generalklausel (Verstoss gegen Gesetz oder Statuten) und vier nicht abschliessenden Einzeltatbeständen umschrieben.
Weiterlesen →Verantwortlichkeitsklage gegen Exekutivorgane
Der Verantwortlichkeitsklage gegen Exekutivorgane, welche eine persönliche Haftung darstellt, unterliegen formelle Organe, materielle Organe sowie faktische Organe. Die Organe haften für diejenigen Schäden, die aufgrund einer Verletzung ihrer aktienrechtlichen Pflichten entstanden sind. Die Widerrechtlichkeit einer unmittelbaren Schädigung der Handlung der Organe besteht somit in der Verletzung solcher Bestimmungen, die zum Schutz der Aktionäre oder Gläubiger aufgestellt wurden. Bei der mittelbaren Schädigung genügt es hingegen, wenn die Organe eine gesetzliche oder statutarische aktienrechtliche Organpflicht verletzen, wenn diese dazu dient, die Gesellschaft, den Aktionär oder den Gläubiger zu schützen.
Weiterlesen →Rechtsgewährleistung – Eviktionshaftung im Kaufvertrag
Der Käufer hat Anspruch auf die Rechtsgewährleistung, wenn der Rechtsmangel schon zur Zeit des Vertragsschlusses bestand, der Käufer keine Kenntnis von der Gefahr der Entwehrung hatte, der Kaufgegenstand bereits übergeben wurde, der Kaufgegenstand entwehrt wurde, die Haftung nicht vertraglich beschränkt wurde und die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Hat der Dritte die besseren Rechte geltend gemacht und ist der Kaufgegenstand somit (teilweise) entwehrt, kann der Käufer vom Verkäufer u.a. die Rückerstattung des bezahlten Preises zuzüglich Zinsen und abzüglich einem (hypothetischen) Nutzungsentgelt verlangen.
Weiterlesen →Sachgewährleistung – Mängel bei gekauften Sachen
Bei der Sachgewährleistung müssen der Kaufsache zugesicherte Eigenschaften fehlen, oder der Wert der Kaufsache oder deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben oder erheblich vermindert sein. Der geltend gemachte Sachmangel muss bereits vor dem Gefahrenübergang bestanden haben und der Käufer durfte nichts vom Sachmangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wissen. Hat der Käufer die Sache unverzüglich geprüft sowie gerügt, so kann der Käufer seine Wahlrechte (Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung) geltend machen.
Weiterlesen →Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Bei der echten berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag besorgt ein Geschäftsführer ein Geschäft für den Geschäftsherrn, ohne von ihm dazu vertraglich oder gesetzlich verpflichtet zu sein. War die Geschäftsführung nicht im Interesse des Geschäftsherrn, so liegt eine echte unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag vor. Bei der Eigengeschäftsführung liegt eine unechte Geschäftsführung ohne Auftrag vor, die entweder gutgläubig oder bösgläubig sein kann.
Weiterlesen →Ungerechtfertigte Bereicherung – Kondiktion
Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung hat drei Voraussetzungen: Bereicherung des Bereicherungsschuldners, die Bereicherung stammt aus dem Vermögen des Bereicherungsgläubigers sowie die Bereicherung erfolgte in ungerechtfertiger Weise. Bei der Leistungskondiktion ist die ungerechtfertigte Bereicherung auf eine ungerechtfertigte Leistung des Entreicherten an den Bereicherten zurückzuführen. Wird die ungerechtfertigte Bereicherung durch ein Verhalten des Bereicherten, eines Dritten oder durch einen Zufall herbeigeführt, so handelt es sich um eine Eingriffskondiktion.
Weiterlesen →Schuldnerverzug
Die Voraussetzungen für den Schuldnerverzug sind die Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit, Fälligkeit der Forderung, Mahnung oder Verfalltag sowie kein Leistungsverweigerungsrecht. Liegt ein Schuldnerverzug vor, so stehen dem Gläubiger unter Umständen gewisse Rechte zu. Diese sind der Ersatz des Verspätungsschadens, Haftung für den Zufall, Verzugszinsen sowie Wegfall von Haftungsmilderungen. Bei vollkommen zweiseitigen Verträgen kann der Gläubiger zudem die Wahlrechte geltend machen.
Weiterlesen →culpa in contrahendo
Die culpa in contrahendo ist ein quasivertraglicher Anspruch bei Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Bei Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann die culpa in contrahendo nicht angewendet werden. Sie setzt Vertragsverhandlungen, ein schutzwürdiges Vertrauen, eine Pflichtverletzung, einen Schaden sowie den Kausalzusammenhang und ein Verschulden (mind. Fahrlässigkeit) voraus. Der Anspruch aus culpa in contrahendo verjährt nach einem Jahr. Der Schadenersatz richtet sich nach dem negativen Vertragsinteresse.
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