Anweisung

Bei der Anweisung wird der Angewiesene vom Anweisenden ermächtigt, Geld (sowie Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen) an den Anweisungsempfänger zu leisten und damit die Schuld des Anweisenden gegenüber dem Anweisungsempfänger zu tilgen. Der Anweisungsempfänger ist gleichzeitig ermächtigt, die Leistung vom Angewiesenen in eigenem Namen zu verlangen. Bei der Anweisung wird zwischen dem Valutaverhältnis, dem Deckungsverhältnis und dem Leistungsverhältnis unterschieden.

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Spionage: Verbotener Nachrichtendienst

Statt von Spionage spricht das Strafgesetzbuch von verbotenem Nachrichtendienst und kennt dabei den politischen Nachrichtendienst, den wirtschaftlichen Nachrichtendienst sowie den militärischen Nachrichtendienst. Behörden, Beamte oder Politiker erfahren aufgrund ihrer Stellung Tatsachen, die dem Amtsgeheimnis unterliegen können. Falls sie diese weiterleiten, so handelt es sich um eine Verletzung des Amtsgeheimnisses.

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Schäden in der Wohnung

Schäden in der Wohnung muss sich der Mieter beim Einzug nicht gefallen lassen. Der Vermieter hat diese Schäden zu beheben. Geschehen solche Schäden während der Mietdauer, so muss sie der Mieter selber bezahlen, wenn es sich um einen kleinen Unterhalt handelt. Grössere Schäden muss der Vermieter beheben und bezahlen, jedoch muss ihn der Mieter darauf aufmerksam machen. Beim Auszug wird geschaut, ob ein übermässiger Gebrauch vorlag und falls ja, wird der zu bezahlende Schaden anhand des verbleibenden Zeitwerts berechnet.

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Erbschaftssteuerreform – Initiative zur Erbschaftssteuer

Am 14. Juni 2015 wird mit einer Volksabstimmung zur Erbschaftssteuerreform entschieden, ob eine nationale Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer eingeführt werden soll. Die Einnahmen gingen zu 2/3 zweckgebunden an die AHV und zu 1/3 an die Kantone. Für Erbschaften ist ein Freibetrag von 2 Millionen Franken vorgesehen und für Gelegenheitsgeschenke ein Freibetrag von 20’000 Franken pro Jahr und beschenkter Person. Für Ehegatten sind diese Zuwendungen steuerfrei und für alle anderen Personen würde ein Steuersatz von 20% gelten.

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Pause

Wer mehr als 5,5 Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens eine Pause, die eine Viertelstunde dauert. Wer länger arbeitet, darf eine längere Pause machen. Das Gesetz sieht jedoch nicht vor, diese Pause zu unterteilen in mehrere kleinere Pausen (bspw. Rauchpausen). Im Arbeitsvertrag ist es jedoch möglich, solche Regelungen vorzusehen und auch längere Pausen zu vereinbaren. Die Mittagspause gilt ebenfalls als Pause, weshalb unter Umständen gar keine Pausen den Tag durch bezogen werden können. Pausen werden ebenfalls nicht entschädigt, da sie keine Arbeitszeit darstellen.

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Unfall in den Ferien? – Ferienunfähigkeit

Ein Unfall in den Ferien verunmöglicht die Erholung und führt zu einer Ferienunfähigkeit. Die Ferien können deshalb nachgeholt werden, ausser der Unfall war selbstverschuldet. Wird ein Mitarbeiter krank in den Ferien, so ist es ihm unter Umständen ebenfalls nicht möglich, sich zu erholen und auch er kann die Ferien nachholen.

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Zweitwohnungen

Zweitwohnungen sind nur noch erlaubt, wenn nicht mehr als 20% aller Wohnungen in einer Gemeinde Zweitwohnungen sind. Neue Wohnungen werden in solchen Gemeinden nur noch erlaubt, wenn es Erstwohnungen sind oder sie touristisch genutzt werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, der kann gebüsst werden und die Wohnung zwangsvermietet werden.

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Energiesteuer statt Mehrwertsteuer

Mit der Energiesteuer sollte die Mehrwertsteuer abgelöst werden. Mit der Energiesteuer (3,9% vom BIP) würde der Verbrauch von nicht-erneuerbarer Energie besteuert, was u.a. zu einem erheblichen Anstieg des Benzinpreises geführt hätte. Durch die Aufhebung der Mehrwertsteuer sollten dafür die Konsumgüter günstiger werden.

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Kauf zwischen Privaten

Bei einem Kauf zwischen Privaten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, weshalb der Verkäufer nicht für allfällige versteckte Mängel einstehen muss. Bei einer absichtlichen Täuschung oder Verschweigen eines Mangels haftet der Verkäufer trotzdem. Transportschäden gehen zudem zu Lasten des Käufers, ausser der Verkäufer hat sie selber verursacht.

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Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub dauert mindestens 14 Wochen. Die Mutter erhält 80% des bisherigen Durchschnittslohns, wobei das Taggeld maximal 196 Franken pro Tag beträgt. Die Entschädigung muss bei der Ausgleichskasse beantragt werden. In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub.

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