Das Strafbefehlsverfahren soll die möglichst effiziente Erledigung von Strafverfahren im „Bagatellbereich“ ermöglichen. Wird der Strafbefehl nicht innert zehn Tagen ab Zustellung mit Einsprache angefochten, wird er rechtskräftig und stellt ein vollstreckbares Urteil dar.
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Alkohol am Steuer – Fahren im angetrunkenen Zustand
Wer in angetrunkenem Zustand als Fahrzeuglenker in eine Kontrolle gerät, hat sowohl straf- als auch administrativrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Der strafbare Einfluss von Alkohol am Steuer gilt in jedem Fall als erwiesen bei einem Alkoholwert von mindestens 0,5 Promille. In bestimmten Fällen kann der strafbare Einfluss von Alkohol am Steuer (FIAZ) schon bei einem tieferen Wert vorliegen (z. B. bei Alkoholverbot). Die Art und Höhe der straf- und der administrativrechtlichen Sanktion hängt in der Praxis hauptsächlich vom Alkoholisierungsgrad und vom fahrerischen Leumund des betroffenen Lenkers ab einschlägig vorbestraft/vorbelastet oder nicht.
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