Mitarbeiterbeteiligung

Eine Mitarbeiterbeteiligung bedeutet die Beteiligung von Mitarbeitenden am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Personen mit Mitarbeiterbeteiligung tragen jedoch nicht nur den Erfolg einer Gesellschaft, sondern auch das Risiko eines Kapitalverlustes.

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Bezugsrecht

Wenn eine Gesellschaft eine Kapitalerhöhung vornimmt, so besteht grundsätzlich ein Bezugsrecht der Aktionäre im Umfang ihrer bisherigen Beteiligung. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die „Beteiligungsquote“ der Aktionäre auf eine ihnen schadende Weise verändert. Wenn „wichtige Gründe“ bestehen, kann das Bezugsrecht jedoch entzogen werden, falls keiner auf unsachliche Weise begünstigt oder benachteiligt wird.

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Steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten

Bei der direkten Bundessteuer gelten seit Januar 2016 für die steuerliche Abzugsfähigkeit berufsorientierter Aus-, Weiterbildungs-, und Umschulungskosten einheitliche Regeln: Bis zum Betrag von 12’000 Franken können die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, abgezogen werden – vorausgesetzt ein erster Abschluss auf Sekundarstufe II liegt vor, oder das 20. Lebensjahr ist vollendet und es handelt sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II. Die Kantone haben für die Kantonssteuer alle ihre eigenen Regelungen.

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Erbplanung

Angesichts der Tatsache, dass das schweizerische Erbrecht nur bezüglich der Pflichtteilsansprüche zwingende Bestimmungen kennt, ist die Erbplanung bei nachhaltiger und familienweiter Vermögensplanung ein Muss.

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