Motorradfahrerin
Es gibt folgende Bussen für Verletzung von Verkehrsregeln:
Nichtbeachten des Vorschriftssignals | CHF |
«Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» | 100 |
«Einfahrt verboten» | 100 |
«Verbot für Motorwagen» | 100 |
«Verbot für Motorräder» | 100 |
«Verbot für Lastwagen» | 100 |
«Verbot für Gesellschaftswagen» | 100 |
«Verbot für Anhänger» | 100 |
«Fahrtrichtung rechts» | 100 |
«Fahrtrichtung links» | 100 |
«Hindernis rechts umfahren» | 100 |
«Hindernis links umfahren» | 100 |
«Geradeausfahren» | 20 |
«Rechtsabbiegen» | 100 |
«Linksabbiegen» | 100 |
«Kreisverkehrsplatz» | 100 |
«Abbiegen nach rechts verboten» | 100 |
«Abbiegen nach links verboten» | 100 |
«Wenden verboten» | 100 |
«Schneeketten obligatorisch» | 100 |
«Fussgängerzone» | 100 |
«Radweg» | 100 |
«Fussweg» | 100 |
«Rad- und Fussweg» | 100 |
«Verbot für Anhänger mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern» | 100 |
Fehlerhafte Fahrweise | CHF |
Befahren eines Tramtrassees | 60 |
Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des markierten Richtungspfeils | 100 |
Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des Konturpfeils der Lichtsignalanlage | 100 |
Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung | 100 |
Befahren eines Busstreifens | 60 |
Nicht vollständiges Anhalten bei Stopp-Signalen | 60 |
Nichtbeachten eines Lichtsignals | 250 |
Nichtbeachten eines «Wechselblinklichtsignals» oder eines «Einfachen Blinklichtsignals» | 250 |
Überfahren/Überqueren eines mit ununterbrochener Linie markierten Radstreifens | 60 |
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt | 100 |
Nichttragen der Sicherheitsgurten durch die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer | 60 |
Mitführen eines nicht gesicherten Kindes unter 12 Jahren | 60 |
Nichttragen des Schutzhelmes durch die Führerin oder den Führer von Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen | 60 |
Mitführen eines Kindes unter 12 Jahren ohne Helm auf Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen | 60 |
Nichtbenützen des äussersten Fahrstreifens rechts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen, sofern nicht überholt, eingespurt, in parallelen Kolonnen oder innerorts gefahren wird | 60 |
Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen innerorts | 140 |
Wechseln auf andern Fahrstreifen zum Überholen auf Einspurstrecke | 100 |
Halten oder Parkieren auf der linken Strassenseite, obwohl rechts kein Strassenbahngeleise verläuft, kein Parkverbot oder Halteverbot signalisiert und die Strasse breit ist | 60 |
Verlassen des Fahrzeuges, ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen | 60 |
Anhalten eines schweren Motorwagens ausserorts näher als 100 m vor einem Bahnübergang, sofern dieser geschlossen ist | 60 |
Pannensignal und Warnblinklichter | CHF |
Nichtaufstellen des Pannensignals | 60 |
Vorschriftswidriges Aufstellen des Pannensignals | 40 |
Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am stehenden Fahrzeug | 40 |
Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am fahrenden Fahrzeug | 40 |
Nichtanbringen des Pannensignals an der Rückseite des abgeschleppten Fahrzeugs | 40 |
Lernfahrten | CHF |
Lernfahrten ohne Anbringen der L-Tafel | 20 |
Nichtentfernen der L-Tafel, wenn keine Lernfahrt stattfindet | 20 |
Richtungsanzeige und Signale | CHF |
Unterlassen der Richtungsanzeige | 100 |
Nichteinstellen der Richtungsanzeige nach erfolgter Richtungsänderung | 100 |
Nichtmitführen der Winkkelle, sofern erforderlich | 40 |
Missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen | 40 |
Fahren ohne Licht | CHF |
tagsüber | 40 |
bei beleuchteter Strasse nachts | 60 |
in einem beleuchteten Tunnel | 60 |
Fahren mit Standlicht oder mit Tagfahrlicht | CHF |
bei beleuchteter Strasse nachts | 40 |
in einem beleuchteten Tunnel | 40 |
Missbräuchliche Verwendung von | CHF |
Nebellichtern | 40 |
Nebelschlusslichtern | 40 |
Suchlampen | 40 |
Arbeitslichtern | 40 |
Motor | CHF |
Unnötiges Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs | 60 |
Unnötiges Laufen lassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs | 60 |
Autobahn und Autostrasse | CHF |
Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit einem Motorrad mit einem Hubraum bis 50 cm3 | 60 |
Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit einem andern darauf nicht zugelassenen Motorfahrzeug | 140 |
Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit Spikesreifen | 60 |
Abschleppen auf Autobahn oder Autostrasse weiter als zur nächsten Ausfahrt | 140 |
Fahren auf Pannenstreifen von Autobahnen oder Autostrassen | 140 |
Benützen des äussersten linken Fahrstreifens auf Autobahnen mit mindestens 3 Fahrstreifen in gleicher Richtung durch Motorfahrzeuge, die nicht mehr als 80 km/h erreichen dürfen | 60 |
Diverses | CHF |
Behinderndes Befahren von Längsstreifen für Fussgänger | 60 |
Fahren mit nicht gut lesbaren Kontrollschildern | 60 |
Mitführen von einer in Bezug auf die bewilligten Sitzplätze überzähligen Person | 60 |
Missachten des Nachtfahrverbots | CHF |
bis eine Stunde | 100 |
um mehr als eine, aber nicht mehr als 2 Stunden | 200 |
Fahren mit verdeckte Kontrollschild(ern) durch | CHF |
Ladung | 60 |
Lastenträger | 60 |
Arbeitsgeräte und dergleichen | 60 |
Fahren mit verdeckte Beleuchtungsvorrichtung(en) durch | CHF |
Ladung | 60 |
Lastenträger | 60 |
Arbeitsgeräte und dergleichen | 60 |
Halten auf einem Fussgängerstreifen bei stockendem Verkehr | 60 |
Halten bei einer Strassenverzweigung auf der Fahrbahn für den Querverkehr bei stockendem Verkehr | 60 |
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen | 140 |
Unzulässiges Mitführen einer Person auf Fahrzeugen zum Sachentransport und auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen | 60 |
Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen festgelegten Geräte- und Messunsicherheit | CHF |
um nicht mehr als 100 kg | 100 |
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5 Prozent | 200 |
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, bis 5 Prozent, aber nicht mehr als 1000 kg | 250 |
Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination nicht eingehalten ist | CHF |
um nicht mehr als 100 kg | 100 |
bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent | 250 |
Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht sowohl des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist | CHF |
um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent | 40 |
um mehr als 5 Prozent | 100 |
Motorrad | CHF |
Fahren mit einem Motorrad auf einem Trottoir | 100 |
Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird |
60 |
Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Fahrer (Fahrzeugführer):
Nichtmitführen | CHF |
des Führerausweises | 20 |
des Lernfahrausweises | 20 |
des Fahrzeugausweises | 20 |
der Bewilligung für Spezialtransporte | 20 |
des Abgas-Wartungsdokuments | 20 |
der Ausnahmebewilligung zu einer signalisierten Vorschrift | 20 |
des Fahrerqualifizierungsnachweises | 20 |
Nichtmitführen | CHF |
des Einlageblattes des Vortages | 140 |
des Ausdruckes des Vortages | 140 |
der übrigen mitzuführenden Einlageblätter; pauschal | 80 |
der übrigen mitzuführenden Ausdrucke; pauschal | 80 |
der Fahrerkarte | 140 |
der Ersatz-Fahrtschreibereinlageblätter bzw. -Wochenbündel | 40 |
des Ersatz-Druckerpapiers | 40 |
des Einlageblattes des Vortages | 40 |
des Arbeitsbuches | 40 |
der betriebsinternen Tagesrapporte der laufenden Woche oder Doppel davon; pauschal | 40 |
der Bewilligung zur Befreiung vom Führen des Arbeitsbuches | 40 |
der Kontrollkarte für Taxiführer | 40 |
Nichteintragen der erforderlichen Angaben | CHF |
im Wochenblatt | 40 |
im Tagesblatt | 40 |
in der Kontrollkarte für Taxiführer | 40 |
im digitalen Fahrtschreiber | 40 |
Nichtbeschriften | CHF |
des Fahrtschreiber-Einlageblattes | 40 |
des Ausdruckes | 40 |
Unvollständiges Beschriften | CHF |
des Fahrtschreiber-Einlageblattes | 40 |
des Ausdruckes | 40 |
Wahrheitswidriges Beschriften | CHF |
des Fahrtschreiber-Einlageblattes | 40 |
des Ausdruckes | 40 |
Verwenden | CHF |
eines nicht typengeprüften Fahrtschreiber-Einlageblattes | 40 |
eines nicht zum Fahrtschreiber passenden Einlageblattes | 40 |
von nicht passendem Druckerpapier | 40 |
Nichtmitführen | CHF |
der SDR-Ausbildungsbescheinigung | 20 |
des SDR-Beförderungspapiers | 140 |
der schriftlichen Weisung bei SDR-Transporten | 140 |
Nichtentfernen oder Nichtabdecken der orangen Tafeln bei einem Transport ohne gefährliche Güter | CHF 60 |
Unterlassen der Meldung | CHF |
oder nicht rechtzeitiges Melden von Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzung eines Ausweises oder einer Bewilligung erfordern | 20 |
oder nicht rechtzeitiges Melden eines Wohnsitzwechsels am neuen schweizerischen Wohnsitz | 20 |
von Änderungen auf den Fahrtschreiberkarten | 20 |
der Beschädigung, der Fehlfunktion, des Verlustes oder des Diebstahls einer Fahrtschreiberkarte | 20 |
Unterlassen der Rückgabe | CHF |
der Fahrerkarte | 20 |
der Werkstattkarte | 20 |
Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Fahrzeughalter:
Unterlassen der Meldung oder nicht rechtzeitiges Melden von Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzung eines Ausweises oder einer Bewilligung erfordern | CHF 20 |
Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung | CHF |
bis 1 Monat | 40 |
um mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate | 100 |
um mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Monate | 200 |
Inverkehrbringen | CHF |
eines Motorfahrzeugs mit einem mangelhaften Reifen | 100 |
eines Anhängers mit einem mangelhaften Reifen | 100 |
Nicht- oder nichtvorschriftgemässes Anbringen | CHF |
Nichtanbringen der Geschwindigkeitstafel bei Verwendung eines Fahrzeugs mit Spikesreifen | 20 |
Nicht vorschriftsgemässes Anbringen der Geschwindigkeitstafel bei Verwendung eines Fahrzeugs mit Spikesreifen | 20 |
Nichtentfernen der Geschwindigkeitstafel, obwohl keine Spikes verwendet werden | 20 |
Nichtanbringen des vorgeschriebenen Kontrollschildes(er) ausser Händlerschilder | 140 |
Nicht vorschriftsgemässes Anbringen der Kontrollschilder | 60 |
Nichtanbringen des Höchstgeschwindigkeitszeichens | 20 |
Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Mitfahrer:
Nichttragen | CHF |
der Sicherheitsgurten durch die Mitfahrerin oder den Mitfahrer | 60 |
des Schutzhelmes durch Mitfahrerin oder Mitfahrer auf Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen | 60 |
Stossen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch eine Mitfahrerin oder einen Mitfahrer | CHF 20 |
Ziehen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch eine Mitfahrerin oder einen Mitfahrer | CHF 20 |
Schleppen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch eine Mitfahrerin oder einen Mitfahrer | CHF 20 |
Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Motorfahrradfahrer und Fahrradfahrer:
Verkehrsregeln
Loslassen | CHF |
der Lenkvorrichtung | 20 |
der Pedale durch die Radfahrerin oder den Radfahrer | 20 |
Nichttragen des Schutzhelmes durch die Führerin oder den Führer eines Motorfahrrades | CHF 30 |
Halten auf dem Fussgängerstreifen, wenn der Verkehr stockt | CHF 20 |
Unnötiges Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Motorfahrrades | CHF 20 |
Fahren ohne Licht | CHF |
bei beleuchteter Strasse nachts | 40 |
bei unbeleuchteter Strasse nachts | 60 |
in einem beleuchteten Tunnel | 20 |
Unerlaubtes Befahren des Trottoirs | CHF 40 |
Behinderndes Befahren von Längsstreifen für Fussgänger | CHF 40 |
Mitführen von Gegenständen, welche die Zeichengebung verunmöglichen | CHF 20 |
Sichaufstellen vor einer wartenden Autokolonne | CHF 20 |
Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren | CHF 20 |
Verbotenes Nebeneinanderfahren | CHF |
mehrere Fahrräder | 20 |
mehrere Motorfahrräder | 20 |
Fahrrad und Motorfahrrad | 20 |
Sich ziehen lassen | CHF 20 |
Sich schleppen lassen | CHF 20 |
Sich stossen lassen | CHF 20 |
Unerlaubtes Mitführen | CHF |
einer über 7 Jahre alten Person | 20 |
eines höchstens 7-jährigen Kindes | 40 |
Fahrzeug oder Gegenstand bewegen | CHF |
Stossen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer | 20 |
Ziehen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer | 20 |
Schleppen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer | 20 |
Nichtbeachten des Vorschriftssignals | CHF |
«Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» | 30 |
«Einfahrt verboten» | 30 |
«Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» | 30 |
«Verbot für Motorfahrräder» | 30 |
«Fahrtrichtung rechts» | 30 |
«Fahrtrichtung links» | 30 |
«Hindernis rechts umfahren» | 30 |
«Hindernis links umfahren» | 30 |
«Geradeausfahren» | 30 |
«Rechtsabbiegen» | 30 |
«Linksabbiegen» | 30 |
«Kreisverkehrsplatz» | 30 |
«Abbiegen nach rechts verboten» | 30 |
«Abbiegen nach links verboten» | 30 |
«Wenden verboten» | 30 |
«Radweg» | 30 |
«Begegnungszone» | 30 |
«Fussgängerzone» | 20 |
Benützen | CHF |
eines Fussweges ohne abzusteigen | 30 |
des Radweges in der verbotenen Fahrtrichtung | 30 |
des Radstreifens in der verbotenen Fahrtrichtung | 30 |
Nicht vollständiges Anhalten bei Stopp-Signalen | CHF 30 |
Nichtbeachten | CHF |
eines Lichtsignals | 60 |
eines «Wechselblinklichtsignals» oder eines «Einfachen Blinklichtsignals» | 60 |
Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des markierten Richtungspfeils sowie des Konturpfeils der Lichtsignalanlage | CHF 30 |
Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung | CHF 30 |
Unterlassen | CHF |
des Handzeichens beim Rechtsabbiegen | 20 |
des Handzeichens beim Linksabbiegen | 30 |
des Handzeichens beim Überholen | 20 |
Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts | CHF 40 |
Befahren | CHF |
eines Busstreifens | 30 |
eines Weges, der sich für Fahrräder und Motorfahrräder nicht eignet oder offensichtlich nicht dafür bestimmt ist | 30 |
Nichtbenützen | CHF |
des Radweges | 30 |
des Radstreifens | 30 |
Abstellen eines Fahrrades oder Motorfahrrades, wo das Halten oder das Parkieren verboten ist aufgrund | CHF |
allgemeiner Verkehrsregeln | 20 |
von Signalen | 20 |
von Markierungen | 20 |
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen | CHF 40 |
Fahrzeugausrüstungsbussen und Administrativbussen
Benützen | CHF |
eines Motorfahrrades ohne Kontrollschild oder ohne gültige Vignette bei bestehender Versicherung | 60 |
eines Motorfahrrades ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis | 80 |
eines Motorfahrrades ohne bestehende Versicherung | 120 |
Überlassen | CHF |
eines Motorfahrrades ohne Kontrollschild oder ohne gültige Vignette bei bestehender Versicherung zum Gebrauch | 60 |
eines Motorfahrrades ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis zum Gebrauch | 80 |
eines Motorfahrrades ohne bestehende Versicherung zum Gebrauch | 120 |
Fahren mit nicht gut lesbarem Kontrollschild | CHF 20 |
Fahren ohne | CHF |
Glocke | 20 |
fest angebrachte Rückstrahler | 40 |
den erforderlichen Rückspiegel bei Motorfahrrädern | 20 |
Mangelhafter Zustand des Reifens | CHF |
pro Rad | 20 |
Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten:
Nichtbenützen | CHF |
des Trottoirs | 10 |
des Fussgängerstreifens, sofern er weniger als 50 m entfernt ist | 10 |
einer Überführung, sofern sie weniger als 50 m entfernt ist | 10 |
einer Unterführung, sofern sie weniger als 50 m entfernt ist | 10 |
Nichtbeachten des Signals | CHF |
«Verbot für Fussgänger» | 20 |
«Fussweg» | 10 |
Nichtbeachten | CHF |
eines Lichtsignals | 20 |
eines «Wechselblinklichtsignals» oder eines «Einfachen Blinklichtsignals» | 20 |
Betreten von | CHF |
Autobahnen | 20 |
Autostrassen | 20 |
Umgehen, Übersteigen oder Unterqueren von Schranken oder Halbschranken | CHF 20 |
Benützen eines Radweges durch Fussgängerinnen und Fussgänger, wenn | CHF |
ein Trottoir vorhanden ist | 10 |
ein Fussweg vorhanden ist | 10 |
Diverse Vergehen | CHF |
Fahren ohne Licht | 20 |
Behinderndes Benützen der für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen | 20 |
Behinderndes Benützen der Fahrbahn verkehrsarmer Nebenstrassen | 20 |
Nichtbeachten des Signals «Verbot für fahrzeugähnliche Geräte» | 20 |
Verwendung von fahrzeugähnlichen Geräten auf nicht zugelassenen Verkehrsflächen | 20 |
Missachten des Vortritts der Fussgänger | 30 |
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Hallo wollte fragen wenn ich auf der Autobahn 120 gefahren bin auf Tempomat und ich merke das es 120 ist und noch auf dem Gaspedal drauf drückt und 140 in was für eine Geldbuße bekomme ich da oder was passiert da genau? Hab mich zwar nicht geblitzt aber es interessiert mich da ich nicht gern Rose