Motorradfahrerin

Die Übersicht über die möglichen Bussen im Strassenverkehr zu bewahren ist schwierig, weshalb nachfolgende Liste helfen soll. Es wird unterschieden zwischen Bussen für Verletzung von Verkehrsregeln, Bussen im Strassenverkehr für Fahrer (sog. Fahrzeugführer), Bussen für Fahrzeughalter, Bussen für Mitfahrer, Bussen für Motorradfahrer und Fahrradfahrer sowie Bussen für Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Fahrzeugen.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Temposünder gilt der Artikel „Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung / Temposünder“ .

Es gibt folgende Bussen für Verletzung von Verkehrsregeln:

Nichtbeachten des Vorschriftssignals  CHF
«Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» 100
«Einfahrt verboten» 100
«Verbot für Motorwagen» 100
«Verbot für Motorräder» 100
«Verbot für Lastwagen» 100
«Verbot für Gesellschaftswagen» 100
«Verbot für Anhänger» 100
«Fahrtrichtung rechts» 100
«Fahrtrichtung links» 100
«Hindernis rechts umfahren» 100
«Hindernis links umfahren» 100
«Geradeausfahren» 20
«Rechtsabbiegen» 100
«Linksabbiegen» 100
«Kreisverkehrsplatz» 100
«Abbiegen nach rechts verboten» 100
«Abbiegen nach links verboten» 100
«Wenden verboten» 100
«Schneeketten obligatorisch» 100
«Fussgängerzone» 100
«Radweg» 100
«Fussweg» 100
«Rad- und Fussweg» 100
«Verbot für Anhänger mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhängern» 100
Fehlerhafte Fahrweise  CHF
Befahren eines Tramtrassees 60
Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des markierten Richtungspfeils 100
Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des Konturpfeils der Lichtsignalanlage 100
Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung 100
Befahren eines Busstreifens 60
Nicht vollständiges Anhalten bei Stopp-Signalen 60
Nichtbeachten eines Lichtsignals 250
Nichtbeachten eines «Wechselblinklichtsignals» oder eines «Einfachen Blinklichtsignals» 250
Überfahren/Überqueren eines mit ununterbrochener Linie markierten Radstreifens 60
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt 100
Nichttragen der Sicherheitsgurten durch die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer 60
Mitführen eines nicht gesicherten Kindes unter 12 Jahren 60
Nichttragen des Schutzhelmes durch die Führerin oder den Führer von Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen 60
Mitführen eines Kindes unter 12 Jahren ohne Helm auf Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen 60
Nichtbenützen des äussersten Fahrstreifens rechts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen, sofern nicht überholt, eingespurt, in parallelen Kolonnen oder innerorts gefahren wird 60
Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen innerorts 140
Wechseln auf andern Fahrstreifen zum Überholen auf Einspurstrecke 100
Halten oder Parkieren auf der linken Strassenseite, obwohl rechts kein Strassenbahngeleise verläuft, kein Parkverbot oder Halteverbot signalisiert und die Strasse breit ist 60
Verlassen des Fahrzeuges, ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen 60
Anhalten eines schweren Motorwagens ausserorts näher als 100 m vor einem Bahnübergang, sofern dieser geschlossen ist 60
Pannensignal und Warnblinklichter  CHF
Nichtaufstellen des Pannensignals 60
Vorschriftswidriges Aufstellen des Pannensignals 40
Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am stehenden Fahrzeug 40
Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am fahrenden Fahrzeug 40
Nichtanbringen des Pannensignals an der Rückseite des abgeschleppten Fahrzeugs 40
Lernfahrten  CHF
Lernfahrten ohne Anbringen der L-Tafel 20
Nichtentfernen der L-Tafel, wenn keine Lernfahrt stattfindet 20
Richtungsanzeige und Signale CHF 
Unterlassen der Richtungsanzeige 100
Nichteinstellen der Richtungsanzeige nach erfolgter Richtungsänderung 100
Nichtmitführen der Winkkelle, sofern erforderlich 40
Missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen 40
Fahren ohne Licht  CHF
tagsüber 40
bei beleuchteter Strasse nachts 60
in einem beleuchteten Tunnel 60
Fahren mit Standlicht oder mit Tagfahrlicht  CHF
bei beleuchteter Strasse nachts 40
in einem beleuchteten Tunnel 40
Missbräuchliche Verwendung von  CHF
Nebellichtern 40
Nebelschlusslichtern 40
Suchlampen 40
Arbeitslichtern 40
Motor  CHF
Unnötiges Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs 60
Unnötiges Laufen lassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs 60
Autobahn und Autostrasse  CHF
Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit einem Motorrad mit einem Hubraum bis 50 cm3 60
Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit einem andern darauf nicht zugelassenen Motorfahrzeug 140
Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit Spikesreifen 60
Abschleppen auf Autobahn oder Autostrasse weiter als zur nächsten Ausfahrt 140
Fahren auf Pannenstreifen von Autobahnen oder Autostrassen 140
Benützen des äussersten linken Fahrstreifens auf Autobahnen mit mindestens 3 Fahrstreifen in gleicher Richtung durch Motorfahrzeuge, die nicht mehr als 80 km/h erreichen dürfen 60
Diverses  CHF
Behinderndes Befahren von Längsstreifen für Fussgänger 60
Fahren mit nicht gut lesbaren Kontrollschildern 60
Mitführen von einer in Bezug auf die bewilligten Sitzplätze überzähligen Person 60
Missachten des Nachtfahrverbots  CHF
bis eine Stunde 100
um mehr als eine, aber nicht mehr als 2 Stunden 200
Fahren mit verdeckte Kontrollschild(ern) durch  CHF
Ladung 60
Lastenträger 60
Arbeitsgeräte und dergleichen 60
Fahren mit verdeckte Beleuchtungsvorrichtung(en) durch   CHF
Ladung 60
Lastenträger 60
Arbeitsgeräte und dergleichen 60
Halten auf einem Fussgängerstreifen bei stockendem Verkehr 60
Halten bei einer Strassenverzweigung auf der Fahrbahn für den Querverkehr bei stockendem Verkehr 60
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen 140
Unzulässiges Mitführen einer Person auf Fahrzeugen zum Sachentransport und auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen 60
Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen festgelegten Geräte- und Messunsicherheit  CHF
um nicht mehr als 100 kg 100
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5 Prozent 200
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, bis 5 Prozent, aber nicht mehr als 1000 kg 250
Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination nicht eingehalten ist  CHF
um nicht mehr als 100 kg 100
bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent 250
Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht sowohl des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist  CHF
um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent 40
um mehr als 5 Prozent 100
Motorrad  CHF
Fahren mit einem Motorrad auf einem Trottoir 100
Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird

60

Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Fahrer (Fahrzeugführer):

Nichtmitführen CHF
des Führerausweises 20
des Lernfahrausweises 20
des Fahrzeugausweises 20
der Bewilligung für Spezialtransporte 20
des Abgas-Wartungsdokuments 20
der Ausnahmebewilligung zu einer signalisierten Vorschrift 20
des Fahrerqualifizierungsnachweises 20
Nichtmitführen  CHF
des Einlageblattes des Vortages 140
des Ausdruckes des Vortages 140
der übrigen mitzuführenden Einlageblätter; pauschal 80
der übrigen mitzuführenden Ausdrucke; pauschal 80
der Fahrerkarte 140
der Ersatz-Fahrtschreibereinlageblätter bzw. -Wochenbündel 40
des Ersatz-Druckerpapiers 40
des Einlageblattes des Vortages 40
des Arbeitsbuches 40
der betriebsinternen Tagesrapporte der laufenden Woche oder Doppel davon; pauschal 40
der Bewilligung zur Befreiung vom Führen des Arbeitsbuches 40
der Kontrollkarte für Taxiführer 40
Nichteintragen der erforderlichen Angaben  CHF
im Wochenblatt 40
im Tagesblatt 40
in der Kontrollkarte für Taxiführer 40
im digitalen Fahrtschreiber 40
Nichtbeschriften  CHF
des Fahrtschreiber-Einlageblattes 40
des Ausdruckes 40
Unvollständiges Beschriften  CHF
des Fahrtschreiber-Einlageblattes 40
des Ausdruckes 40
Wahrheitswidriges Beschriften  CHF
des Fahrtschreiber-Einlageblattes 40
des Ausdruckes 40
Verwenden CHF
eines nicht typengeprüften Fahrtschreiber-Einlageblattes 40
eines nicht zum Fahrtschreiber passenden Einlageblattes 40
von nicht passendem Druckerpapier 40
Nichtmitführen  CHF
der SDR-Ausbildungsbescheinigung 20
des SDR-Beförderungspapiers 140
der schriftlichen Weisung bei SDR-Transporten 140
Nichtentfernen oder Nichtabdecken der orangen Tafeln bei einem Transport ohne gefährliche Güter CHF 60
Unterlassen der Meldung  CHF
oder nicht rechtzeitiges Melden von Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzung eines Ausweises oder einer Bewilligung erfordern 20
oder nicht rechtzeitiges Melden eines Wohnsitzwechsels am neuen schweizerischen Wohnsitz 20
von Änderungen auf den Fahrtschreiberkarten 20
der Beschädigung, der Fehlfunktion, des Verlustes oder des Diebstahls einer Fahrtschreiberkarte 20
Unterlassen der Rückgabe  CHF
der Fahrerkarte 20
der Werkstattkarte 20

Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Fahrzeughalter:

Unterlassen der Meldung oder nicht rechtzeitiges Melden von Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzung eines Ausweises oder einer Bewilligung erfordern CHF 20
Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung CHF
bis 1 Monat 40
um mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate 100
um mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Monate 200
Inverkehrbringen CHF
eines Motorfahrzeugs mit einem mangelhaften Reifen 100
eines Anhängers mit einem mangelhaften Reifen 100
Nicht- oder nichtvorschriftgemässes Anbringen CHF
Nichtanbringen der Geschwindigkeitstafel bei Verwendung eines Fahrzeugs mit Spikesreifen 20
Nicht vorschriftsgemässes Anbringen der Geschwindigkeitstafel bei Verwendung eines Fahrzeugs mit Spikesreifen 20
Nichtentfernen der Geschwindigkeitstafel, obwohl keine Spikes verwendet werden 20
Nichtanbringen des vorgeschriebenen Kontrollschildes(er) ausser Händlerschilder 140
Nicht vorschriftsgemässes Anbringen der Kontrollschilder 60
Nichtanbringen des Höchstgeschwindigkeitszeichens 20

Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Mitfahrer:

Nichttragen CHF
der Sicherheitsgurten durch die Mitfahrerin oder den Mitfahrer 60
des Schutzhelmes durch Mitfahrerin oder Mitfahrer auf Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen 60
Stossen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch eine Mitfahrerin oder einen Mitfahrer CHF 20
Ziehen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch eine Mitfahrerin oder einen Mitfahrer CHF 20
Schleppen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch eine Mitfahrerin oder einen Mitfahrer CHF 20

Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Motorfahrradfahrer und Fahrradfahrer:

Verkehrsregeln

Loslassen  CHF
der Lenkvorrichtung 20
der Pedale durch die Radfahrerin oder den Radfahrer 20
Nichttragen des Schutzhelmes durch die Führerin oder den Führer eines Motorfahrrades CHF 30
Halten auf dem Fussgängerstreifen, wenn der Verkehr stockt CHF 20
Unnötiges Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Motorfahrrades CHF 20
Fahren ohne Licht  CHF
bei beleuchteter Strasse nachts 40
bei unbeleuchteter Strasse nachts 60
in einem beleuchteten Tunnel 20
Unerlaubtes Befahren des Trottoirs CHF 40
Behinderndes Befahren von Längsstreifen für Fussgänger CHF 40
Mitführen von Gegenständen, welche die Zeichengebung verunmöglichen CHF 20
Sichaufstellen vor einer wartenden Autokolonne CHF 20
Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren CHF 20
Verbotenes Nebeneinanderfahren  CHF
mehrere Fahrräder 20
mehrere Motorfahrräder 20
Fahrrad und Motorfahrrad 20
Sich ziehen lassen CHF 20
Sich schleppen lassen CHF 20
Sich stossen lassen CHF 20
Unerlaubtes Mitführen  CHF
einer über 7 Jahre alten Person 20
eines höchstens 7-jährigen Kindes 40
Fahrzeug oder Gegenstand bewegen  CHF
Stossen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer 20
Ziehen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer 20
Schleppen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer 20
Nichtbeachten des Vorschriftssignals  CHF
«Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» 30
«Einfahrt verboten» 30
«Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» 30
«Verbot für Motorfahrräder» 30
«Fahrtrichtung rechts» 30
«Fahrtrichtung links» 30
«Hindernis rechts umfahren» 30
«Hindernis links umfahren» 30
«Geradeausfahren» 30
«Rechtsabbiegen» 30
«Linksabbiegen» 30
«Kreisverkehrsplatz» 30
«Abbiegen nach rechts verboten» 30
«Abbiegen nach links verboten» 30
«Wenden verboten» 30
«Radweg» 30
«Begegnungszone» 30
«Fussgängerzone» 20
Benützen  CHF
eines Fussweges ohne abzusteigen 30
des Radweges in der verbotenen Fahrtrichtung 30
des Radstreifens in der verbotenen Fahrtrichtung 30
Nicht vollständiges Anhalten bei Stopp-Signalen CHF 30
Nichtbeachten  CHF
eines Lichtsignals 60
eines «Wechselblinklichtsignals» oder eines «Einfachen Blinklichtsignals» 60
Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des markierten Richtungspfeils sowie des Konturpfeils der Lichtsignalanlage CHF 30
Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung CHF 30
Unterlassen  CHF
des Handzeichens beim Rechtsabbiegen 20
des Handzeichens beim Linksabbiegen 30
des Handzeichens beim Überholen 20
Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts CHF 40
Befahren  CHF
eines Busstreifens 30
eines Weges, der sich für Fahrräder und Motorfahrräder nicht eignet oder offensichtlich nicht dafür bestimmt ist 30
Nichtbenützen  CHF
des Radweges 30
des Radstreifens 30
Abstellen eines Fahrrades oder Motorfahrrades, wo das Halten oder das Parkieren verboten ist aufgrund  CHF
allgemeiner Verkehrsregeln 20
von Signalen 20
von Markierungen 20
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen CHF 40

Fahrzeugausrüstungsbussen und Administrativbussen

Benützen  CHF
eines Motorfahrrades ohne Kontrollschild oder ohne gültige Vignette bei bestehender Versicherung 60
eines Motorfahrrades ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis 80
eines Motorfahrrades ohne bestehende Versicherung 120
Überlassen  CHF
eines Motorfahrrades ohne Kontrollschild oder ohne gültige Vignette bei bestehender Versicherung zum Gebrauch 60
eines Motorfahrrades ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis zum Gebrauch 80
eines Motorfahrrades ohne bestehende Versicherung zum Gebrauch 120
Fahren mit nicht gut lesbarem Kontrollschild CHF 20
Fahren ohne  CHF
Glocke 20
fest angebrachte Rückstrahler 40
den erforderlichen Rückspiegel bei Motorfahrrädern 20
Mangelhafter Zustand des Reifens  CHF
pro Rad 20

Es gibt folgende Bussen im Strassenverkehr für Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten:

Nichtbenützen CHF
des Trottoirs 10
des Fussgängerstreifens, sofern er weniger als 50 m entfernt ist 10
einer Überführung, sofern sie weniger als 50 m entfernt ist 10
einer Unterführung, sofern sie weniger als 50 m entfernt ist 10
Nichtbeachten des Signals CHF
«Verbot für Fussgänger» 20
«Fussweg» 10
Nichtbeachten CHF
eines Lichtsignals 20
eines «Wechselblinklichtsignals» oder eines «Einfachen Blinklichtsignals» 20
Betreten von CHF
Autobahnen 20
Autostrassen 20
Umgehen, Übersteigen oder Unterqueren von Schranken oder Halbschranken CHF 20
Benützen eines Radweges durch Fussgängerinnen und Fussgänger, wenn CHF
ein Trottoir vorhanden ist 10
ein Fussweg vorhanden ist 10
Diverse Vergehen CHF
Fahren ohne Licht 20
Behinderndes Benützen der für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen 20
Behinderndes Benützen der Fahrbahn verkehrsarmer Nebenstrassen 20
Nichtbeachten des Signals «Verbot für fahrzeugähnliche Geräte» 20
Verwendung von fahrzeugähnlichen Geräten auf nicht zugelassenen Verkehrsflächen 20
Missachten des Vortritts der Fussgänger 30

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Kommentare

  1. Sofra

    Hallo wollte fragen wenn ich auf der Autobahn 120 gefahren bin auf Tempomat und ich merke das es 120 ist und noch auf dem Gaspedal drauf drückt und 140 in was für eine Geldbuße bekomme ich da oder was passiert da genau? Hab mich zwar nicht geblitzt aber es interessiert mich da ich nicht gern Rose

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