Kantonsspitäler – öffentlich-rechtliche Anstalten
Definition
Als öffentlich-rechtliche Anstalten werden organisatorisch ausgegliederte Verwaltungseinheiten bezeichnet, deren Bestand von Personen und Sachen durch Rechtssatz technisch und organisatorisch zusammengefasst sind. Ihnen wird die Besorgung einer Verwaltungsaufgabe übertragen, wobei sie durch ein formelles Gesetz errichtet werden, in welchem ihre Aufgaben und die Grundzüge ihrer Organisation geregelt sind. Öffentlich-rechtliche Anstalten stehen ihren Benutzern für eine bestimmte Verwaltungsaufgabe zur Verfügung.
Rechtsfähigkeit
Es wird zwischen rechtsfähigen und nicht-rechtsfähigen Anstalten unterschieden. Während rechtsfähige Anstalten als Vertragspartner auftreten können, prozessfähig sind und über ein eigenes Vermögen verfügen und somit auch Haftungssubjekt sind, tritt bei nicht-rechtsfähigen Anstalten jeweils das Trägergemeinwesen als Subjekt auf.
Autonomie
Es wird zwischen autonomen und nicht-autonomen Anstalten unterschieden. Dies darf nicht mit dem Begriff der Rechtsfähigkeit verwechselt werden. Ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt autonom, so darf die Aufsichtsbehörde nicht unmittelbar eingreifen. Die Autonomie kann sich auf das Recht zur Selbstorganisation, das Personal- und Beschaffungswesen, die verwaltungsinterne Rechtspflege sowie weitere Entscheidungsgewalt erstrecken.
Beispiele
Bekannte Beispiele von öffentlich-rechtlichen Anstalten sind die Kantonsspitäler, die FINMA oder die ETH.
Definition
Bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften handelt es sich um einen Träger der dezentralen Verwaltungsorganisation, welche mitgliedschaftlich organisiert sind. Sie beruhen auf öffentlichem Recht und sie sind mit Hoheitsgewalt ausgestattet, da sie selbständig öffentliche Aufgaben erfüllen. Desweitern sind sie stets rechtsfähige juristische Personen und immer autonom. Der Bereich, in welchem sie autonom sind, ist den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entnehmen, welche sich für die Körperschaft ergeben.
Arten
Es wird zwischen drei verschiedenen Arten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften unterschieden:
- Gebietskörperschaften (Wohnsitz);
- Personalkörperschaften (persönliche Eigenschaften);
- Realkörperschaften (Eigentum).
Mitgliedschaft
Während Anstalten Benutzer haben, verfügen Körperschaften über Mitglieder. Oftmals handelt es sich hierbei um eine Zwangsmitgliedschaft, wobei das jeweilige Gesetz entweder die Mitgliedschaft unmittelbar begründen lässt oder bestimmte Personen zum Beitritt verpflichtet.
Beispiel
Beispiele für öffentlich-rechtliche Körperschaften sind Kirchgemeinden oder politische Gemeinden.
Bei öffentlich-rechtlichen Stiftungen handelt es sich um Träger der dezentralen Verwaltungsorganisation. Sie werden durch einen staatlichen Stiftungsakt gegründet, weshalb privatrechtliche Stiftungen, welche öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, nicht als öffentlich-rechtliche Stiftungen gelten. Im Speziellen entspricht der Stiftungszweck der Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe, die der Stiftung übertragen wurde. Die öffentlich-rechtliche Stiftung verfügt über Destinatäre (Begünstigte) und Stiftungsorgane.
Die dezentrale Verwaltungsorganisation beruht auf drei Arten von Trägern. Es handelt sich hierbei um öffentlich-rechtliche Anstalten, welche ihren Benutzern für eine bestimmte Verwaltungsaufgabe zur Verfügung steht, öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche mitgliedschaftlich und selbständig öffentliche Aufgaben erfüllen, sowie öffentlich-rechtliche Stiftungen, welche als Zweck die Erfüllung einer übertragenen Verwaltungsaufgabe kennen.
Gefällt Ihnen dieser Artikel?
- Keine Legal-News verpassen
- Nützliche rechtliche Alltagstipps
lexwiki.ch und unsere Autoren können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unseren Seiten angezeigten Informationen übernehmen. Die Artikel stellen die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltende Rechtslage dar. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Artikel aktuell ist. Die Artikel auf unserer Plattform ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. lexwiki.ch bietet einen ersten Überblick für Personen mit einer juristischen Frage und dient als Informationsplattform für den an Rechtsfragen interessierten Mitbürger. Um bei juristischen Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist neben umfangreichem Knowhow im entsprechenden juristischen Bereich die Kenntnis des konkreten Sachverhaltes unabdingbar. Wir möchten Sie daher bitten, basierend auf den auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und möglichst frühzeitig professionelle Rechtsberatung beizuziehen. Das spart i.d.R. Kosten und verhindert, dass irreversibler Schaden angerichtet wird.
Die Plattform lexwiki.ch bietet insbesondere in der Form von News-Artikeln Autoren die Möglichkeit, ihre Meinungen und Analysen zu spezifischen Fällen und Themen zu veröffentlichen. Die Plattform lexwiki.ch ist unabhängig und ist keinem politischen Spektrum zuzuordnen. Die hier vertretenen und als solche gekennzeichneten Meinungen von Autoren sind ausschliesslich als eben solche zu verstehen. Wir bieten falls gewünscht gerne Hand zu Gegendarstellungen. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf allen Seiten zur Verfügung stehende Kommentarfunktion. Die Kommentare werden nicht direkt veröffentlicht.