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Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine bleiben zu Lasten des Arbeitnehmers unbeachtet. Aus diesem Grund lässt Art. 337 OR eine fristlose Kündigung nur zu, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist dann gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Eine fristlose Kündigung muss umgehend ausgesprochen werden, bei Zuwarten verwirkt der Chef sein Recht auf fristlose Entlassung. Ob eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich gerechtfertigt ist oder nicht, beurteilt sich stets nach den konkreten Umständen im Einzelfall, wie die Schwere des Vorwurfes, die bisherige Dauer des Anstellungsverhältnisses, ob ein erstmaliger Vorfall vorliegt oder ein Wiederholungsfall, u.v.m.
Begeht ein Angestellter einer Transportfirma nachweislich Diebstahl an Paketen (bspw. Diebstahl an Zalando – Päckli), die er im Auftrag der Firma an die Kunden hätte ausliefern müssen, ist er nicht mehr vertrauenswürdig und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist für das Unternehmen nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar. Schädigt der Dieb mit seinem Verhalten den Arbeitgeber selber oder im vorliegenden Fall dessen Kunden, genügen meist geringfügige Taten um eine fristlose Kündigung auch ohne vorgängige Abmahnung zu rechtfertigen. Eine fristlose Kündigung auf blossen Verdacht hin auszusprechen, ist hingegen risikobehaftet. Lässt sich die verdächtigte Tat, wie den Diebstahl an Zalando-Päckli, nicht nachweisen, erweist sich die fristlose Kündigung im Nachhinein als zu Unrecht erfolgt und der Arbeitgeber hat die hieraus resultierenden Konsequenzen zu tragen.
Diebstahl am Arbeitsplatz und während der Ausübung der Berufstätigkeit rechtfertigt in vielen Fällen eine sofortige fristlose Entlassung des Angestellten durch den Betrieb. Die Delikts- und Schadenshöhe ist unerheblich. Der Diebstahl an Zalando – Rücksendepaketen oder bereits der Diebstahl einer Tafel Schokolade im Wert von wenigen Franken kann unter Umständen einen wichtigen Grund für eine umgehende Beendigung des Anstellungsverhältnisses darstellen.
Aufgrund des Wegfalls des gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsschutzes (wie insbesondere der Kündigungsfristen) sind die Folgen einer umgehenden Beendigung des Anstellungsverhältnisses für den Betroffenen weitreichend. Arbeitnehmenden wird deshalb empfohlen, auch bei Waren der Firma mit geringem Wert vor dem beabsichtigten Gebrauch, Verzehr oder der Entnahme stets den Chef um Erlaubnis zu fragen.
Ergibt die Strafuntersuchung, dass der Fahrer tatsächlich Rücksendepakete von Zalando geöffnet und daraus Artikel gestohlen hat, ist der Transportfirma die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar und der Chef ist berechtigt, umgehend die fristlose Kündigung auszusprechen.
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