Mann berechnet seine Steuern
Modell 1
Im Modelltyp 1 müssen keine Verträge mit dem IRS geschlossen werden und es gilt der automatische Informationsaustausch.
Modell 2
Im Modelltyp 2 schliesst jedes einzelne Finanzinstitut mit dem IRS einen Vertrag. Die Finanzinstitute dürfen keine Daten an die US-Steuerbehörden liefern, wenn die Kunden nicht zustimmen. Daher können die US-Steuerbehörden eine Gruppenanfrage als Amtshilfebegehren stellen, um die Daten von nicht-kooperativen Kunden einzufordern.
Abkommen mit der Schweiz
Die Schweiz und die USA haben am 14.02.2013 das FATCA-Abkommen (Modell 2) unterzeichnet, welches den Schweizer Finanzinstituten die Umsetzung der amerikanischen Gesetzgebung erleichtert.
Die Schweiz hat beschlossen, mit den Verhandlungen für einen Wechsel zum Modell 1 zu beginnen.
Zur Bestimmung der Identität gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Es wird dabei unterschieden zwischen:
Zustimmung der Kunden
Da nach Schweizer Recht und dem Bankkundengeheimnis die Identität von Bankkunden nicht ohne Zustimmung der Bankkunden gemeldet werden dürfen, müssen die Finanzinstitute die Zustimmung ihrer Kunden einholen.
Fehlende Zustimmung des Kunden
Stimmt ein Bankkunde der Meldung seiner Identität in die USA nicht zu, so wird seine Identität auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenersuchen an die US-Steuerbehörden gemeldet.
Quellensteuerpflicht
Stimmt ein Kunde der Meldung seiner Daten nicht zu, so könnte aufgrund von FATCA eine Quellensteuer von 30% erhoben werden.
Ausnahme
Aufgrund des FATCA-Abkommens wird die Quellensteuer von 30% auf Zahlungen zugunsten von US-Konten ohne Zustimmungserklärung aufgeschoben.
- FATCA-Abkommen (Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA)
- FATCA-Gesetz (Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten)
- FATCA-Verordnung
- Final Regulations (Webpage des IRS mit aktuellen Guidelines und Regulations)
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