Grundsatz
Eine der Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Fälligkeit aller Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis.
Provisionsforderungen
Für Provisionsforderungen auf Geschäften, die ganz oder teilweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt werden, kann die Fälligkeit hinausgeschoben werden.
Die Fälligkeit kann jedoch
- in der Regel nicht mehr als sechs Monate,
- bei Geschäften mit gestaffelter Erfüllung nicht mehr als ein Jahr und
- bei Versicherungsverträgen sowie Geschäften, deren Durchführung mehr als ein halbes Jahr erfordert, nicht mehr als zwei Jahre
hinausgeschoben werden.
Grundsatz
Eine der weiteren Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Herausgabepflicht.
Umfang
Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jede Vertragspartei der andern alles herauszugeben, was sie für dessen Dauer von ihr oder von Dritten für deren Rechnung erhalten hat.
Im Besonderen
Der Arbeitnehmer hat insbesondere Fahrzeuge und Fahrausweise zurückzugeben sowie Lohn- oder Auslagenvorschüsse soweit zurückzuerstatten, als sie seine Forderungen übersteigen.
Retentionsrechte
Vorbehalten bleiben die Retentionsrechte der Vertragsparteien.
Grundsatz
Eine der selteneren Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Abgangsentschädigung.
Voraussetzung
Bei Tod des Arbeitnehmers
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