Die Statuten schaffen individuell für eine ganz bestimmte Aktiengesellschaft eine objektive Ordnung. Die Festsetzung und Änderung der Statuten ist grundsätzlich eine unübertragbare Befugnis der Generalversammlung. Dazu genügt grundsätzlich das absolute Mehr der vertretenen Aktienstimmen, sofern nicht statutarisch oder gesetzlich ein höheres Quorum festgelegt ist.
Weiterlesen →Kategorie: Gründung und Liquidation
Der Bereich der Gründung und Liquidation befasst sich mit Themen wie der Liberierung, den Statuten, der Firma, der Auflösung und dem Verbot der Einlagerückgewähr.