Die Gesellschaft ist eine einfache Gesellschaft, sofern dabei nicht die Voraussetzungen einer anderen durch das Gesetz geordneten Gesellschaft zutreffen.
Weiterlesen →Kategorie: Spezielle Gesellschaftsformen
Im Gesellschaftsrecht gibt es auch anderweitige Zusammenschlüsse von Personen, die anders als reguläre Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften funktionieren.
Innenverhältnis der Gesellschafter
Das Verhältnis der Gesellschafter untereinander in einer einfachen Gesellschaft ist das sogenannte Innenverhältnis und regelt die Rechte und Pflichten.
Weiterlesen →Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen sich zum Zwecke vereinigen, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.
Weiterlesen →Beendigung der einfachen Gesellschaft
Die Beendigung der einfachen Gesellschaft erfolgt durch Zweckerfüllung, Todesfall, gegenseitige Übereinkunft, Kündigung oder richterliches Urteil.
Weiterlesen →Gründung einer Genossenschaft
Die Genossenschaft ist eine als Körperschaft organisierte Verbindung einer nicht geschlossenen Zahl von Personen oder Handelsgesellschaften, die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt.
Weiterlesen →Liquidation einer Kollektivgesellschaft
Nach der Auflösung der Kollektivgesellschaft erfolgt die Liquidation.
Weiterlesen →Verjährung in der Kollektivgesellschaft
Die Forderungen von Gesellschaftsgläubigern gegen einen Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren in fünf Jahren nach der Veröffentlichung seines Ausscheidens oder der Auflösung der Gesellschaft im Schweizerischen Handelsamtsblatt, sofern nicht wegen der Natur der Forderung eine kürzere Verjährungsfrist gilt.
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