Frau Baumann hat ihren Mann verloren und verbleibt mit ihren drei Kindern. Sie wird eine Witwenrente erhalten, die es ihr und den Kindern ermöglichen soll, finanziell ein wenig abgesichert zu leben.

Die Hinterlassenenrente hat den Zweck, im Falle des Todes des Ehepartners oder eines Elternteils zu verhindern, dass die Hinterlassenen in Geldnot kommen. Es gibt verschiedene Arten der Hinterlassenenrente: Die Witwenrente, die Witwerrente und die Waisenrente. Die Berechnung der Höhe der Hinterlassenenrente erfolgt individuell nach bestimmten Berechnungsmerkmalen.

Was ist die Hinterlassenenrente?

Die Hinterlassenenrente sollen im Falle des Todes des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen Geldnöte erleiden müssen.

Welche Arten der Hinterlassenenrente gibt es?

Es gibt drei verschiedene Arten der Hinterlassenenrente:

Voraussetzungen für den Erhalt einer Hinterlassenenrente

Ein Anspruch auf eine Hinterlassenenrente besteht dann, wenn der verstorbenen Person wenigstens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.

Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:

  • die verstorbene Person während eines ganzen Jahres Beiträge erbracht hat, oder
  • die verstorbene Person versichert war und ihr Ehepartner wenigstens während eines Jahres die doppelte Höhe des Mindestbeitrags entrichtet hat, oder
  • Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften berücksichtigt werden können.

Wann hat eine verheiratete Frau Anspruch auf Witwenrente?

Die verheiratete Frau hat Anspruch auf eine Witwenrente:

  • wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder hat, wobei das Alter der Kinder keine Rolle spielt. Als Kinder gelten auch
    • die Kinder des Ehegatten, welche im gemeinsamen Haushalt leben und einen Anspruch auf eine Waisenrente haben.
    • Auch Pflegekinder, die von dem Ehepaar betreut wurden, zählen als Kinder, sofern sie später von der Witwe adoptiert werden. (Art. 23 AHVG)
  • oder wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Lebensjahr zurückgelegt hat und mindestens während 5 Jahren mit dem Verstorbenen verheiratet war. (Art. 24 AHVG)

Wann hat eine geschiedene Frau Anspruch auf Witwenrente?

Die geschiedene Frau hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn:

  • sie Kinder hat und die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat (Art. 24a Abs. 1 lit. a AHVG)
  • oder sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Lebensjahr zurückgelegt hat und mindestens während 10 Jahren mit dem Verstorbenen verheiratet war, oder das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr erst erreicht, nachdem die Frau 45 Jahre alt geworden ist. (Art. 24 Abs. 1 lit. b und c AHVG)

Wann besteht Anspruch auf Witwerrente?

Ein Witwer der verheiratet oder geschieden ist, erhält eine Witwerrente, wenn seine ehemalige Ehefrau verstorben ist, solange er Kinder unter 18 Jahren hat. (Art. 23 AHVG)

Merke: Der Unterschied zur Witwenrente ist hier, dass der verwitwete Mann nur dann eine Rente erhält, wenn er minderjährige Kind(er) hat. Bei der verwitweten Frau hingegen wird auch dann eine Rente bezahlt, wenn sie kinderlos und über 45 Jahre alt ist. 

Bei eingetragener Partnerschaft

Wenn ein Partner bei einer eingetragenen Partnerschaft stirbt, ist der Überlebende gleichberechtigt wie ein Witwer. Es besteht also nur ein Anspruch auf eine Hinterlassenenrente für den überlebenden Partner, wenn er minderjährige Kinder hat.

Wann erhalten Kinder eine Waisenrente?

Wenn die Mutter oder der Vater eines Kindes stirbt, so hat das Kind Anspruch auf eine Waisenrente. Wenn beide Elternteile sterben, so besteht ein Anspruch auf zwei Waisenrenten. Der Anspruch auf eine Waisenrente besteht nur bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum Abschluss der Ausbildung, höchstens allerdings bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres. (Art. 25 AHVG)

Hinweis

Pflegekinder erhalten nur dann eine Waisenrente, wenn der Verstorbene für ihren Unterhalt aufkommen musste.

Wie wird die Hinterlassenenrente berechnet?

Die Elemente zur Berechnung der Hinterlassenenrente sind:

  • die anrechenbaren Beitragsjahre,
  • das gesamte Erwerbseinkommen und
  • die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der verstorbenen Person.

Aktuelle Übersicht

  Mindestens Fr. / Monat Höchstens Fr. / Monat
Witwenrente/ Witwerrente 940 1’880
Waisenrente 470 940

Gemäss Merkblatt 3.03 Leistungen der AHV.

Witwe Martha

Die 50 jährige Martha hat ihren Mann verloren. Sie waren 20 Jahre lang verheiratet und sind kinderlos. Da Martha das 45. Lebensjahr zurückgelegt hat und die erforderliche Ehe-Dauer von mindestens 5 Jahren deutlich erreicht hat, entsteht Anspruch auf eine Witwenrente.

Witwer Albert

Albert ist Witwer. Er hat eine gemeinsame Tochter mit seiner verstorbenen Frau, welche 25 Jahre alt ist. Albert hat keinen Anspruch auf eine Witwerrente, da ein solcher nur bestünde, wenn die Tochter minderjährig wäre.

Eine Hinterlassenenrente kann im Falle des Todes des Ehepartners oder eines Elternteils bezahlt werden, falls ein Anspruch darauf besteht. Der Zweck der Hinterlassenenrente ist es, zu verhindern, dass die Hinterlassenen Geldnöte erleiden müssen. Die Regelungen unterscheiden sich bei Witwen, Witwern und Waisen. Die genaue Berechnung der Rentenhöhe erfolgt individuell nach gewissen Berechnungsgrundlagen.

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Unser Autor

Steuer- und Rechtsberatung artax Fide Consult AG

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