Individualbesteuerung-Steuerrechner

Ermitteln Sie Ihre persönliche direkte Bundessteuer der Reform.

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Quelle: LexWiki.ch
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Analyse & Steuerrechner: Markus Mühlemann, Dipl. Steuerexperte, Partner Wenger Plattner

Individualbesteuerung Video Analyse

 
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Video-Highlights: Alles zur Abstimmung

00:00 Intro: 1 Mrd. Kosten vs. 1 Espresso
00:35 Die Mechanik der Steuerberechnung
02:17 Beispiel: Doppelverdiener-Familie
03:11 Vergleich: Ehe, Konkubinat, Einverdiener
06:50 Arbeitsmarkteffekt: Wie viele Jobs entstehen?
07:59 Die Kosten & der enorme bürokratische Aufwand
09:04 Systemlogik: Individuum oder Familie?
10:43 Fazit: Problem gelöst oder verlagert?

Der Rechner 2.0 (Februar 2026) simuliert die Auswirkungen der geplanten Individualbesteuerung auf Ihre direkten Bundessteuern.

Sozialabzüge (Arbeitnehmerbeiträge)

  • AHV/IV/EO: Pauschal 5,3 % auf das gesamte Bruttoeinkommen.

  • ALV: 1,1 % bis zu einem Bruttolohn von CHF 148’200 (darüber entfällt dieser Beitrag).

  • Pensionskasse (BVG) Obligatorium:

    • Koordinationsabzug: CHF 26’460.

    • Maximal versicherbarer Lohn (Obligatorium): CHF 90’720.

    • Beitragssätze gemäss Auswahl: 7 %, 10 %, 15 % oder 18 % (auf dem Lohnanteil zwischen Koordination und Maximum).

  • BVG Überobligatorium: Pauschal 3,5 % auf den Lohnanteil, der CHF 90’720 übersteigt.

Steuerliche Abzüge (Einkommen)

  • Berufskosten: 3 % des Nettolohns (Minimum CHF 2’000, Maximum CHF 4’000).

  • Versicherungsabzug (Krankenkasse):

    • Einzelpersonen & Partner im Einzeltarif: CHF 1’800.

    • Verheiratete & Einelternhaushalte (im Konkubinat): CHF 3’700.

    • Pro Kind: CHF 700.

Status Quo: Heute (2026)

  • Steuertarife: Anwendung der offiziellen Tarife des Bundes für 2025 (Tarif A für Alleinstehende, Tarif B für Verheiratete/Eineltern).

  • Verheiratete: Gemeinsame Veranlagung inkl. Verheiratetenabzug (CHF 2’800) und Zweiverdienerabzug (50 % des tieferen Lohns, mind. CHF 8’600, max. CHF 14’100).

  • Konkubinat:

    • Automatische Optimierung: Die Kinderabzüge werden dem Partner mit dem höheren Einkommen zugewiesen.

    • Dieser Partner erhält den Elterntarif (Tarif B), den vollen Kinderabzug (CHF 6’800 pro Kind) und den höheren Versicherungsabzug (CHF 3’700).

    • Der Partner mit dem tieferen Einkommen wird zum Einzeltarif (Tarif A) mit dem Standard-Versicherungsabzug (CHF 1’800) besteuert.

Zukunft: Individualbesteuerung (Reform)

  • Steuertarif: Einheitlicher Individualtarif für alle Personen (zivilstandsunabhängig).

  • Aufteilung: Strikte Trennung der Einkommen; Verheirateten- und Zweiverdienerabzug fallen weg.

  • Kinderabzüge: Der Kinderabzug (CHF 12’000 pro Kind) sowie der Versicherungsabzug für Kinder werden standardmässig hälftig (50/50) auf beide Partner aufgeteilt.

Steuerkorrektur (Direkt vom Steuerbetrag)

  • Kinderermässigung: Abzug direkt von der berechneten Steuer: CHF 263 pro Kind.

Wann findet die Abstimmung zur Individualbesteuerung statt?

Wir entscheiden am 8. März 2026 über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Es ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative, über den wir an der Urne befinden.

Beseitigt die Reform die sogenannte Heiratsstrafe?

Ja, auf Ebene der direkten Bundessteuer wird die Heiratsstrafe durch den Systemwechsel zur Einzelbesteuerung faktisch abgeschafft. In meiner Analyse weise ich jedoch auf ein neues Problem hin: Die Ungleichbehandlung der Erwerbsmodelle. Haushalte mit identischem Gesamteinkommen würden künftig je nach Aufteilung (Einverdiener vs. Doppelverdiener) massiv unterschiedlich belastet. Das Problem wird also nicht gelöst, sondern auf das Lebensmodell verschoben. Nutzen Sie den Individualbesteuerung-Steuerrechner oben, um diesen Effekt für Ihr Modell zu prüfen.

Warum fällt meine Steuerersparnis im Rechner so gering aus?

Ich bezeichne dies in meiner Analyse als den „Espresso-Effekt“: Für viele Haushalte mit mittlerem Einkommen zeigt der Individualbesteuerung-Steuerrechner eine Entlastung von lediglich einigen hundert Franken pro Jahr. Das entspricht in etwa dem Gegenwert von einem Espresso pro Woche, ein geringer Anreiz für die erhofften Verhaltensänderungen.

Sind die 1,7 Mio. zusätzlichen Steuererklärungen realistisch?

Das ist die offizielle Prognose. Da künftig beide Ehepartner separat veranlagt werden, verdoppelt sich die Anzahl der Erklärungen für diese Gruppe. Die Kantone gehen davon aus, dass dies schätzungsweise 1’700 neue Vollzeitstellen (Steuerbeamte) in den Verwaltungen erfordern würde.

Wie genau simuliert dieser Individualbesteuerung-Steuerrechner die Realität?

Mein Modell basiert auf den offiziellen Tarifen und Abzügen der Bundesrats-Botschaft 2026. Der Individualbesteuerung-Steuerrechner berücksichtigt dabei die geplante Erhöhung der Kinderabzüge und die hälftige Aufteilung zwischen den Partnern, um eine möglichst präzise Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung zu liefern.

Wer sind die Gewinner und Verlierer der Vorlage?

Gewinner: Hauptprofiteure sind Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlichen Einkommen. Verlierer: Einverdiener-Ehepaare, Singles sowie Alleinerziehende müssen laut Simulation mit einer Mehrbelastung rechnen, insbesondere nach der Umsetzung der Reform in den Kantonen.

Gilt die Individualbesteuerung auch für die Kantonssteuern?

Ja, bei einer Annahme müssen die Kantone ihr System bis spätestens 2032 anpassen. Mein Individualbesteuerung-Steuerrechner konzentriert sich aktuell auf die Bundessteuer-Ebene, wo der Systemwechsel zuerst in Kraft tritt.

Schafft die Reform wirklich die versprochenen Arbeitsplätze?

Der Bund ist optimistisch, aber unabhängige Modellrechnungen (z.B. von IWP und Ecoplan) schätzen den Effekt deutlich nüchterner auf rund 16’000 bis 19’000 zusätzliche Vollzeitstellen. Das entspricht lediglich etwa 0,4 % des Schweizer Arbeitsmarktes. Im Video erkläre ich detailliert, warum steuerliche Entlastungen hier kaum Verhaltensänderungen auslösen.

Gibt es Alternativen zur vorliegenden Reform?

In meinem LinkedIn-Beitrag diskutiere ich dies: Das grösste Hindernis für die Gleichstellung ist oft der Karrierebruch junger Mütter durch zu teure Kitaplätze. Eine Alternative wäre eine steuerneutrale Abschaffung der Heiratsstrafe, kombiniert mit gezielten Investitionen in die Kinderbetreuung.


Die Individualbesteuerung ist ein System der Einkommensbesteuerung, bei dem jede natürliche Person als eigenständiges Steuersubjekt behandelt wird, unabhängig vom Zivilstand. Dies steht im Gegensatz zur in der Schweiz derzeit geltenden Zusammenveranlagung (Familienbesteuerung), bei der Ehepaare gemeinsam veranlagt werden.

Am 8. März 2026 entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandunabhängige Individualbesteuerung»).

Das heutige System der direkten Bundessteuer addiert die Einkommen von verheirateten Paaren (Faktorenaddition). Da der Steuertarif progressiv ausgestaltet ist, führt diese Zusammenrechnung zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung als bei unverheirateten Konkubinatspaaren mit identischem Gesamteinkommen.

Diese steuerliche Mehrbelastung wird als Heiratsstrafe bezeichnet. Das Bundesgericht hat diese Ungleichbehandlung bereits 1984 als verfassungswidrig qualifiziert (BGE 110 Ia 7 E4 d). Ziel der Vorlage zur Individualbesteuerung ist der Wechsel zu einer zivilstandsneutralen Besteuerung.

Das zur Abstimmung stehende Bundesgesetz sieht einen grundlegenden Wechsel von der gemeinsamen zur getrennten Veranlagung vor. Die zentralen Mechanismen sind:

  • Getrennte Deklaration: Jede erwachsene Person füllt eine eigene Steuererklärung aus, unabhängig davon, ob sie verheiratet ist oder nicht.
  • Individueller Tarif: Die Einkommen von Ehepartnern werden nicht mehr addiert. Jede Person wird separat zum für sie geltenden Tarif besteuert.
  • Zurechnung von Vermögen: Einkommens- und Vermögenswerte werden derjenigen Person steuerlich zugerechnet, die zivilrechtlich Eigentümerin oder Empfängerin ist.

Der Systemwechsel erfolgt zunächst auf Ebene der direkten Bundessteuer. Durch die Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) sind die Kantone jedoch verpflichtet spätestens ab 2032, das System ebenfalls zu übernehmen. 

Um die Verteilungswirkungen des Systemwechsels abzufedern, sieht der Gesetzgeber flankierende Massnahmen vor:

  • Erhöhung der Kinderabzüge: Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird auf CHF 12’000 pro Kind angehoben. Dieser Abzug wird hälftig zwischen den Elternteilen aufgeteilt (je CHF 6’000).
  • Anpassung der Tarife: Der Steuertarif wird für alle Steuerpflichtigen angepasst. Insbesondere die Progression für tiefe und mittlere Einkommen wird abgeflacht, um alleinstehende Personen und Einelternfamilien zu entlasten. Für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen steigt die Steuerbelastung aufgrund der steileren Progression jedoch an.

Der Übergang zur Individualbesteuerung führt zu einer Verschiebung der Steuerlast. Die Auswirkungen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

1. Zweiverdiener-Ehepaare (Tendenz: Entlastung)

Paare, bei denen beide Partner ein Einkommen erzielen, werden in der Regel entlastet. Durch die getrennte Veranlagung wird die Progression gebrochen; das zweite Einkommen wird nicht mehr zum hohen Grenzsteuersatz des ersten Einkommens versteuert. Je gleichmässiger das Einkommen verteilt ist, desto höher fällt die Entlastung aus.

2. Einverdiener-Ehepaare (Tendenz: Mehrbelastung)

Paare, bei denen nur eine Person ein Erwerbseinkommen erzielt, müssen mit einer Mehrbelastung rechnen. Das gesamte Haushaltseinkommen wird einer einzigen Person zugerechnet. Da der bisherige „Verheiratetenabzug“ entfällt, greift hier oft eine höhere Progressionsstufe. Der Kinderabzug wird erhöht, kann jedoch durch die Elternteile jeweils nur noch zur Hälfte geltend gemacht werden kann, so dass sich auch dieser Abzug bei Einverdiener-Ehepaaren leicht reduziert.

3. Unverheiratete Personen

Alleinstehende und Konkubinatspaare profitieren indirekt durch die allgemeine Senkung der Steuertarife im unteren und mittleren Bereich, und sind im oberen Bereich mit einer leichten Erhöhung konfrontiert.

4. Steuerausfall

Die Vorlage würde bei der direkten Bundessteuern zu geschätzten Mindereinnahmen von insgesamt ca. CHF 630 Mio. (Basis: 2026) führen. Sie verteilen sich zu 78.8% auf den Bund und zu 21.2% auf die Kantone.  Ob und wie diese Steuerausfälle kompensiert werden ist noch nicht festgelegt.  

Die Vorlage ist politisch umstritten. Die Argumentarien der Lager lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Befürwortende Argumente (u.a. FDP, GLP, SP, Grüne, Wirtschaftsverbände)

  • Verfassungsmässigkeit: Die Reform setzt die geforderte Gleichbehandlung der Zivilstände um und beseitigt die Heiratsstrafe.
  • Erwerbsanreize: Die Reform reduziert die negative Erwerbsanreize für Zweitverdienende (meist Frauen), da sich Mehrarbeit steuerlich stärker lohnt (Fachkräfteinitiative).

Gegenargumente
(u.a. Die Mitte, SVP, EVP, EDU, Bauernverband)

  • Administrativer Aufwand: Die Anzahl der Steuererklärungen erhöht sich signifikant (bei Ehepaaren verdoppelt sie sich; Schätzungen bewegen sich im Bereich von 1.7 Mio. zusätzlichen Steuererklärungen, was wiederum mit erheblichen administrativen Kosten verbunden ist).
  • Wirtschaftliche Einheit: Kritiker bemängeln, dass die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft steuerlich nicht mehr abgebildet wird, was Einverdiener-Modelle benachteiligt und die Lösung damit wiederum ein Lebensmodell steuerlich bevorzugt.

Die nachfolgenden Beispiele illustrieren die finanziellen Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer (Werte gerundet):

Beispiel 1: Zweiverdiener-Ehepaar mit Kindern
Einkommen A: CHF 80’000 / Einkommen B: CHF 70’000
Steuer heute: ca. CHF 1’800
Steuer neu: ca. CHF 450
➡️ Differenz: Entlastung um ca. CHF 1’350

Beispiel 2: Einverdiener-Ehepaar (Hohes Einkommen)
Einkommen A: CHF 150’000 / Einkommen B: CHF 0
Steuer heute: ca. CHF 2’700
Steuer neu: ca. CHF 5’300
➡️ Differenz: Mehrbelastung um ca. CHF 2’600

Beispiel 3: Einverdiener-Ehepaar (Mittleres Einkommen)
Einkommen A: CHF 110’000 / Einkommen B: CHF 0
Steuer heute: ca. CHF 650
Steuer neu: ca. CHF 1’900
➡️ Differenz: Mehrbelastung um ca. CHF 1’250

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Unser Autor

Kommentare

  1. Philip Kenyon

    Frage(n) zur Individualbesteuerung (wir sind verheiratet):

    In Fall, dass die Vorlage angenommen wird, wer muss sämtliche und/oder Konto(s) in der Steuererklärung deklarieren?

    Wir Wohnen in einem Einfamilienhaus mit je 50% besitz, mit einer Steuerwert von CHF 450’000, wer trägt dies in der Steuererklärung?
    M.f.G.

    1. mmMarkus Mühlemann

      Guten Tag Herr Kenyon

      Die Liegenschaft ist von beiden Ehepartnern jeweils zu 50 % in der Steuererklärung zu deklarieren.
      Falls auch die Konten beiden Ehepartnern effektiv zu je 50 % gehören, sind diese ebenfalls jeweils hälftig zu deklarieren. Massgebend ist dabei die zivilrechtliche bzw. güterrechtliche Zuordnung. Sofern z.B. der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung besteht, ist zu unterscheiden zwischen Eigengut (Vermögen vor der Ehe oder Erbschaften, gehört nur einem Ehepartner) und Errungenschaft (während der Ehe erworbenes Vermögen). Auch die Wertentwicklung bleibt grundsätzlich der ursprünglichen Gütermasse zugeordnet.

      Bei Besitz in mehreren Kantonen und geteiltem Eigentum müssen beide Ehepartner ihren jeweiligen Anteil in den entsprechenden Steuererklärungen deklarieren.

      Freundliche Grüsse

      Markus Mühlemann

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