Die Schweiz hat die Individualbesteuerung angenommen. Künftig wird jede Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert.

Mit diesem Individualbesteuerung-Steuerrechner können Sie simulieren, wie sich die Reform auf die direkte Bundessteuer auswirken kann.

Individualbesteuerung-Steuerrechner

Ermitteln Sie Ihre persönliche direkte Bundessteuer der Reform.

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Quelle: LexWiki.ch
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Individualbesteuerung Video Analyse

 
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Video-Highlights: Alles zur Abstimmung

00:00 Intro: 1 Mrd. Kosten vs. 1 Espresso
00:35 Die Mechanik der Steuerberechnung
02:17 Beispiel: Doppelverdiener-Familie
03:11 Vergleich: Ehe, Konkubinat, Einverdiener
06:50 Arbeitsmarkteffekt: Wie viele Jobs entstehen?
07:59 Die Kosten & der enorme bürokratische Aufwand
09:04 Systemlogik: Individuum oder Familie?
10:43 Fazit: Problem gelöst oder verlagert?

Der Rechner 2.0 (Februar 2026) simuliert die Auswirkungen der beschlossenen Individualbesteuerung auf Ihre direkten Bundessteuern.

Sozialabzüge (Arbeitnehmerbeiträge)

  • AHV/IV/EO: Pauschal 5,3 % auf das gesamte Bruttoeinkommen.

  • ALV: 1,1 % bis zu einem Bruttolohn von CHF 148’200 (darüber entfällt dieser Beitrag).

  • Pensionskasse (BVG) Obligatorium:

    • Koordinationsabzug: CHF 26’460.

    • Maximal versicherbarer Lohn (Obligatorium): CHF 90’720.

    • Beitragssätze gemäss Auswahl: 7 %, 10 %, 15 % oder 18 % (auf dem Lohnanteil zwischen Koordination und Maximum).

  • BVG Überobligatorium: Pauschal 3,5 % auf den Lohnanteil, der CHF 90’720 übersteigt.

Steuerliche Abzüge (Einkommen)

  • Berufskosten: 3 % des Nettolohns (Minimum CHF 2’000, Maximum CHF 4’000).

  • Versicherungsabzug (Krankenkasse):

    • Einzelpersonen & Partner im Einzeltarif: CHF 1’800.

    • Verheiratete & Einelternhaushalte (im Konkubinat): CHF 3’700.

    • Pro Kind: CHF 700.

Status Quo: Heute (2026)

  • Steuertarife: Anwendung der offiziellen Tarife des Bundes für 2025 (Tarif A für Alleinstehende, Tarif B für Verheiratete/Eineltern).

  • Verheiratete: Gemeinsame Veranlagung inkl. Verheiratetenabzug (CHF 2’800) und Zweiverdienerabzug (50 % des tieferen Lohns, mind. CHF 8’600, max. CHF 14’100).

  • Konkubinat:

    • Automatische Optimierung: Die Kinderabzüge werden dem Partner mit dem höheren Einkommen zugewiesen.

    • Dieser Partner erhält den Elterntarif (Tarif B), den vollen Kinderabzug (CHF 6’800 pro Kind) und den höheren Versicherungsabzug (CHF 3’700).

    • Der Partner mit dem tieferen Einkommen wird zum Einzeltarif (Tarif A) mit dem Standard-Versicherungsabzug (CHF 1’800) besteuert.

Zukunft: Individualbesteuerung (Reform)

  • Steuertarif: Einheitlicher Individualtarif für alle Personen (zivilstandsunabhängig).

  • Aufteilung: Strikte Trennung der Einkommen; Verheirateten- und Zweiverdienerabzug fallen weg.

  • Kinderabzüge: Der Kinderabzug (CHF 12’000 pro Kind) sowie der Versicherungsabzug für Kinder werden standardmässig hälftig (50/50) auf beide Partner aufgeteilt.

Steuerkorrektur (Direkt vom Steuerbetrag)

  • Kinderermässigung: Abzug direkt von der berechneten Steuer: CHF 263 pro Kind.

Der Individualbesteuerung-Steuerrechner bildet die beschlossene Tarifstruktur sowie die vorgesehenen Abzüge ab und ermöglicht Beispielrechnungen für typische Einkommenskonstellationen.

Die Schweiz hat das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 angenommen. Künftig wird jede Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert. Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren entfällt.

Wesentlich ist: Die Reform beseitigt auf Bundesebene die bisherige gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren, ersetzt diese aber nicht einfach durch ein neutrales System ohne neue Verteilungswirkungen. Vielmehr verschieben sich die Belastungen je nach Einkommensaufteilung, Vermögensstruktur und später auch je nach kantonaler Umsetzung.

Mit der Individualbesteuerung ändert sich nicht nur der Tarif, sondern die gesamte steuerliche Logik für verheiratete Paare.

  • Getrennte Steuererklärungen: Jede erwachsene Person reicht künftig eine eigene Steuererklärung ein.
  • Getrennte Besteuerung: Einkommen von Ehepartnern werden nicht mehr zusammengerechnet.
  • Zurechnung nach Zivilrecht: Einkommen, Vermögen, Erträge, Schulden und Abzüge werden grundsätzlich jener Person zugerechnet, der sie zivilrechtlich zugeordnet sind.
  • Gemeinsame Konten: Gemeinschaftliche Konten werden grundsätzlich hälftig aufgeteilt.
  • Wohneigentum: Entscheidend ist, wer im Grundbuch eingetragen ist. Bei Miteigentum erfolgt die Besteuerung nach Eigentumsquote.
  • Schulden und Schuldzinsen: Massgebend ist in der Regel, wer gemäss Kredit- oder Hypothekarvertrag Schuldner ist, nicht wer faktisch bezahlt.
  • Vorsorgeleistungen: Renten sowie Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a werden separat beim jeweiligen Empfänger besteuert.
  • Kinderabzug: Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird erhöht; kinderbezogene Abzüge werden grundsätzlich zwischen den Eltern aufgeteilt.

Gerade bei Ehepaaren mit Vermögen, gemeinsamer Finanzierung, Wohneigentum oder stark ungleichen Einkommen wird die neue Zurechnungslogik in der Praxis oft wichtiger sein als die reine Tariffrage.

Der Übergang zur Individualbesteuerung beseitigt zwar die klassische Heiratsstrafe auf Ebene der direkten Bundessteuer, führt aber gleichzeitig zu neuen Verteilungswirkungen.

1. Zweiverdiener-Ehepaare mit ähnlichen Einkommen

Diese Gruppe profitiert tendenziell am stärksten. Da die Einkommen nicht mehr addiert werden, wird die Progression gebrochen. Je gleichmässiger die Einkommen verteilt sind, desto grösser fällt die Entlastung oft aus.

2. Einverdiener-Ehepaare oder Paare mit stark ungleichen Einkommen

Hier ist häufig mit einer Mehrbelastung zu rechnen. Das bisherige Modell der gemeinsamen Veranlagung entfällt, während kinderbezogene Abzüge künftig aufgeteilt werden. Dadurch kann die Steuerlast im Vergleich zum bisherigen System deutlich steigen.

3. Singles und Konkubinatspaare

Diese Gruppen profitieren nicht primär vom Systemwechsel selbst, aber von der neuen Tarifstruktur. Im unteren und mittleren Bereich ergeben sich tendenziell Entlastungen, während bei höheren Einkommen auch Mehrbelastungen möglich sind.

4. Familien mit Kindern

Die Auswirkungen hängen stark davon ab, wie die Einkommen verteilt sind und wie die kinderbezogenen Abzüge künftig greifen. Gerade bei Teilzeitmodellen und Einverdiener-Konstellationen kann der Effekt anders ausfallen als die politische Kommunikation vermuten liess.

Die Reform löst damit die Heiratsstrafe nicht einfach folgenlos auf, sondern verlagert die Belastungsunterschiede teilweise auf das jeweilige Erwerbs- und Familienmodell.

Die folgenden Beispiele illustrieren die Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer auf Basis des neuen Systems. Die Werte sind gerundet und dienen der Orientierung:

Beispiel 1: Zweiverdiener-Ehepaar mit Kindern
Einkommen A: CHF 80’000 / Einkommen B: CHF 70’000
Steuer heute: ca. CHF 1’800
Steuer neu: ca. CHF 450
➡️ Differenz: Entlastung um ca. CHF 1’350

Beispiel 2: Einverdiener-Ehepaar mit hohem Einkommen
Einkommen A: CHF 150’000 / Einkommen B: CHF 0
Steuer heute: ca. CHF 2’700
Steuer neu: ca. CHF 5’300
➡️ Differenz: Mehrbelastung um ca. CHF 2’600

Beispiel 3: Einverdiener-Ehepaar mit mittlerem Einkommen
Einkommen A: CHF 110’000 / Einkommen B: CHF 0
Steuer heute: ca. CHF 650
Steuer neu: ca. CHF 1’900
➡️ Differenz: Mehrbelastung um ca. CHF 1’250

Diese Beispiele zeigen, dass nicht einfach «Verheiratete» oder «Unverheiratete» als Ganzes gewinnen oder verlieren. Entscheidend ist die konkrete Struktur des Haushalts. Genau dafür ist der Individualbesteuerung-Steuerrechner relevant.

Der Individualbesteuerung-Steuerrechner simuliert die Auswirkungen des neuen Systems auf die direkte Bundessteuer. Er basiert auf der beschlossenen Tarifstruktur sowie den vorgesehenen Regeln zu Abzügen, insbesondere bei Kinderabzügen.

Der Rechner eignet sich zur Einordnung typischer Konstellationen wie:

  • Zweiverdiener-Ehepaare
  • Einverdiener-Ehepaare
  • Familien mit Kindern
  • Vergleiche zwischen bisherigem System und Individualbesteuerung

Der Rechner bildet derzeit nicht die spätere konkrete Umsetzung in den Kantonen ab. Ebenfalls ersetzt er keine individuelle steuerliche Beratung bei komplexen Vermögens- oder Eigentumsverhältnissen, bei Vorsorgethemen oder bei internationalen Sachverhalten.

Mit anderen Worten: Der Rechner zeigt die Bundeslogik des neuen Systems, aber noch nicht die spätere kantonale Detailwelt. Und die wird, wie so oft, den Menschen am Ende den eigentlichen Nerv rauben.

Individuelle Auswirkungen der Reform prüfen

Der Rechner bildet die Bundesebene der neuen Individualbesteuerung ab. In vielen Fällen sind jedoch weitere Punkte relevant, insbesondere:

  • Aufteilung von Einkommen, Vermögen und Schulden zwischen Ehepartnern
  • Wohneigentum und Hypotheken
  • Vorsorgevermögen und Kapitalbezüge
  • spätere kantonale Umsetzung

Bei Fragen zur konkreten Auswirkung auf Ihre persönliche Situation können Sie mich gerne kontaktieren.

Markus Mühlemann
Dipl. Steuerexperte, Partner Wenger Plattner

Anfrage senden

Die kantonale Umsetzung der Individualbesteuerung ist einer der wichtigsten offenen Punkte. Zwar steht fest, dass die Kantone ihre Systeme anpassen müssen, offen bleibt jedoch, wie sie dies konkret tun werden.

Insbesondere offen sind derzeit unter anderem:

  • wie die kantonalen Tarife ausgestaltet werden;
  • ob und wie Mindereinnahmen kompensiert werden;
  • wie sich die Gesamtbelastung für Familien, Einverdiener- und Zweiverdienermodelle entwickelt;
  • wie einzelne Kantone Vermögens- und Kinderkomponenten politisch gewichten;
  • ob sich die effektive Steuerbelastung zwischen den Kantonen stärker auseinanderentwickelt.

Gerade deshalb ist es zu früh, aus der Reform bereits definitive Aussagen zur gesamten Steuerbelastung in jedem Kanton abzuleiten. Der Individualbesteuerung-Steuerrechner zeigt derzeit die Bundesebene. Die kantonalen Folgen werden voraussichtlich ein eigenes Thema für die nächsten Jahre.

Der Individualbesteuerung-Steuerrechner bildet die beschlossene Tarifstruktur sowie die vorgesehenen Abzüge ab und ermöglicht Beispielrechnungen für typische Einkommenskonstellationen.

Was ist die Individualbesteuerung?

Die Individualbesteuerung ist ein Steuersystem, bei dem jede natürliche Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert wird. Im Unterschied zur bisherigen gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren wird künftig jede Person einzeln besteuert.

Wie funktioniert die Individualbesteuerung in der Schweiz?

Jede erwachsene Person reicht künftig eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen, Vermögen, Erträge, Schulden und Abzüge werden grundsätzlich jener Person zugerechnet, der sie zivilrechtlich zuzuordnen sind. Für Ehepaare entfällt damit die gemeinsame Veranlagung.

Wird die Heiratsstrafe durch die Individualbesteuerung abgeschafft?

Auf Ebene der direkten Bundessteuer wird die bisherige Heiratsstrafe grundsätzlich beseitigt. Gleichzeitig entstehen neue Unterschiede je nach Einkommensaufteilung, Erwerbsmodell und Familienstruktur.

Wer profitiert von der Individualbesteuerung?

Tendenziell profitieren vor allem Zweiverdiener-Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen. Je gleichmässiger die Einkommen verteilt sind, desto grösser fällt die Entlastung oft aus.

Wer zahlt mit der Individualbesteuerung eher mehr Steuern?

Eine Mehrbelastung ist insbesondere bei Einverdiener-Ehepaaren oder bei stark ungleichen Einkommensverteilungen möglich. Auch bei Familien mit Kindern hängt die Wirkung stark von der konkreten Konstellation ab.

Warum fällt die Steuerersparnis im Individualbesteuerung-Steuerrechner oft gering aus?

Bei vielen Haushalten mit mittleren Einkommen ist die Entlastung begrenzt. Ich bezeichne das als Espresso-Effekt: Der Unterschied ist messbar, aber oft kleiner als politisch suggeriert wurde.

Wie genau berechnet der Individualbesteuerung-Steuerrechner die Auswirkungen?

Der Rechner simuliert die direkte Bundessteuer anhand der beschlossenen Tarifstruktur und Abzüge. Er zeigt damit die Grundlogik des neuen Systems, nicht aber bereits die spätere kantonale Detailumsetzung.

Was berechnet der Individualbesteuerung-Steuerrechner nicht?

Der Rechner bildet derzeit weder die konkrete Umsetzung der Kantons- und Gemeindesteuern noch sämtliche Spezialkonstellationen ab. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder besonderen Familienstrukturen ist eine vertiefte Prüfung sinnvoll.

Gilt die Individualbesteuerung auch für die Kantonssteuern?

Ja. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen. Wie genau sich dies auf Tarife und Steuerbelastung auswirkt, ist derzeit jedoch noch offen.

Wie gross ist der administrative Aufwand der Individualbesteuerung?

Mit der getrennten Veranlagung steigt die Zahl der Steuererklärungen deutlich. In der politischen und fachlichen Diskussion wurde mit rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen sowie erheblichem personellem Mehraufwand gerechnet.

Was passiert mit Kinderabzügen bei der Individualbesteuerung?

Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird erhöht. Gleichzeitig werden kinderbezogene Abzüge grundsätzlich zwischen den Eltern aufgeteilt. Gerade bei Einverdiener- und Teilzeitmodellen kann dies spürbare Auswirkungen haben.

Ausgangspunkt der Reform ist die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren bei gleichem Gesamteinkommen. Diese Mehrbelastung wird traditionell als Heiratsstrafe bezeichnet.

Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren führt bei progressiven Tarifen dazu, dass identische Gesamteinkommen je nach Zivilstand unterschiedlich belastet werden. Das Bundesgericht hat diese Ungleichbehandlung bereits 1984 als verfassungswidrig qualifiziert.

Die Individualbesteuerung soll diese zivilstandsabhängige Verzerrung beseitigen. Sie löst jedoch nicht alle Verteilungsfragen, sondern verschiebt einen Teil davon auf die Einkommensverteilung innerhalb des Haushalts.

Die Reform bringt einen grundlegenden Wechsel von der gemeinsamen zur getrennten Veranlagung. Die zentralen Elemente sind:

  • Getrennte Deklaration: Jede erwachsene Person füllt eine eigene Steuererklärung aus.
  • Individueller Tarif: Einkommen von Ehepartnern werden nicht mehr addiert.
  • Zurechnung von Vermögen: Vermögenswerte und Erträge werden grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen zugerechnet.
  • Einheitlicher Tarif auf Bundesebene: Für Verheiratete und Unverheiratete gilt neu derselbe Steuertarif.
  • Kinderbezogene Aufteilung: Kinderabzüge und gewisse Kinderfaktoren werden auf beide Eltern verteilt.

Auf Ebene der direkten Bundessteuer ist die neue Systemlogik klar vorgegeben. Politisch und praktisch entscheidend bleibt jedoch, wie die Kantone diese Grundstruktur später konkret umsetzen.

Vor der Abstimmung wurde die Reform vor allem mit drei Hauptargumenten begründet: Beseitigung der Heiratsstrafe, zivilstandsneutrale Besteuerung und verbesserte Erwerbsanreize für Zweitverdienende. Demgegenüber standen Kritikpunkte wie administrativer Mehraufwand, zusätzliche Steuererklärungen und neue Belastungsverschiebungen zulasten bestimmter Familienmodelle.

Nach der Annahme der Reform verschiebt sich der Fokus nun. Die entscheidenden Fragen lauten nicht mehr primär, ob die Vorlage angenommen wird, sondern wie stark die tatsächlichen Effekte für verschiedene Haushalte sind, wie die Kantone ihre Tarife ausgestalten und ob sich die versprochenen Wirkungen in der Praxis überhaupt materialisieren.

Genau an dieser Stelle setzt der Individualbesteuerung-Steuerrechner an: Er macht die Folgen des Systemwechsels auf Ebene der direkten Bundessteuer sichtbar und zeigt, dass die Reform zwar ein verfassungsrechtliches Problem adressiert, die materiellen Verteilungsfragen aber keineswegs beendet.

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Unser Autor

Kommentare

  1. Philip Kenyon

    Frage(n) zur Individualbesteuerung (wir sind verheiratet):

    In Fall, dass die Vorlage angenommen wird, wer muss sämtliche und/oder Konto(s) in der Steuererklärung deklarieren?

    Wir Wohnen in einem Einfamilienhaus mit je 50% besitz, mit einer Steuerwert von CHF 450’000, wer trägt dies in der Steuererklärung?
    M.f.G.

    1. mmMarkus Mühlemann

      Guten Tag Herr Kenyon

      Die Liegenschaft ist von beiden Ehepartnern jeweils zu 50 % in der Steuererklärung zu deklarieren.
      Falls auch die Konten beiden Ehepartnern effektiv zu je 50 % gehören, sind diese ebenfalls jeweils hälftig zu deklarieren. Massgebend ist dabei die zivilrechtliche bzw. güterrechtliche Zuordnung. Sofern z.B. der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung besteht, ist zu unterscheiden zwischen Eigengut (Vermögen vor der Ehe oder Erbschaften, gehört nur einem Ehepartner) und Errungenschaft (während der Ehe erworbenes Vermögen). Auch die Wertentwicklung bleibt grundsätzlich der ursprünglichen Gütermasse zugeordnet.

      Bei Besitz in mehreren Kantonen und geteiltem Eigentum müssen beide Ehepartner ihren jeweiligen Anteil in den entsprechenden Steuererklärungen deklarieren.

      Freundliche Grüsse

      Markus Mühlemann

  2. Alexandre Hristov

    Bei einer Annahme der Individualbesteuerung werden Kapitalbezüge aus der 2. Säule massiv höher besteuert. Alle Diskussionen in den Medien fokussieren auf die Einkommensteuer. Fast niemand analysiert die Auswirkungen auf die Kapitalbezugssteuer. Ich finde es erstaunlich, dass die FDP im „Ja“ Lager ist, obwohl sie definitiv gegen die Erhöhung der Kapitalbezugssteuer im Rahmen des Entlastungspakets 27 ist!

  3. Georg Meister

    Guten Tag

    Gibt es eine Quelle für die geschätzten zusätzlich nötigen 1700 FTE?

    Besten Dank und Freundliche Grüsse

    1. Markus Mühleman

      Guten Tag
      Die 1’700 zusätzlichen FTE basieren auf einer Schätzung der Kantone Aargau und Tessin und leiten sich aus den zusätzlichen 1.7 Mio. Steuererklärungen ab.

      Diese Zahl erwähne ich aber nicht in meinem Video. Das Skript meines Videos ist über Weihnachten entstanden. Ich erwähne sie aber im einen oder anderen Post auf Linkedin.

      Meine Schätzung nimmt die 1.7 Mio. Steuererklärungen als Basis und rechnet, dass die Bearbeitung einer Steuererklärung mit Einsprachen, Beschwerdeverfahren, etc. im Schnitt zwischen CHF 100 und CHF 200 kostet. Wenn Sie über die 1700 FTEs rechnen kommen Sie auf ähnliche Zahlen.

      Beste Grüsse

      Markus Mühlemann

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