Grundsatz
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages beurteilt sich nach dem Schweizer Arbeitsrecht. Dem Grundsatz nach gilt dabei, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden kann, solange die Fristen eingehalten werden.
Form der Kündigung
Welche Form dabei zur Anwendung kommen muss, bestimmt sich zuerst nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag und dann nach Gesetz.
Recht zur Kündigung
Das Gesetz (Art. 335 OR) sieht vor, dass bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Kündigung von jeder Vertragspartei ausgesprochen werden kann. Die Kündigungsfristen sind jedoch einzuhalten.
Formvorschrift
Das Gesetz sieht keine grundsätzliche Pflicht zu einer bestimmten Form einer Kündigung vor. Aus diesem Grund wäre eine mündliche Kündigung oder sogar eine Kündigung per SMS oder WhatsApp zulässig.
Anspruch auf Begründung
Die kündigende Partei, im beschriebenen Fall der Arbeitgeber, muss die Kündigung jedoch schriftlich begründen, wenn dies der Gekündete verlangt.
Schriftliche Begründung
Nehmen wir an, der Chef zählt im SMS oder WhatsApp die Gründe für Kündigung auf, so stellt sich die Frage, ob dies eine schriftliche Begründung ist. Gemäss geltendem Schweizer Arbeitsrecht erfüllt eine SMS oder WhatsApp nicht die Schriftformerfordernisse (Art. 11 ff. OR), weshalb eine ordentliche schriftliche Begründung verlangt werden kann. Korrekt wäre beispielsweise eine schriftliche Begründung in einem Brief, der vom Arbeitgeber rechtsgültig unterzeichnet wurde (Art. 13 ff. OR).
Vertragsfreiheit
Die Vertragsparteien dürfen im Arbeitsvertrag regeln, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Wird dies vereinbart, so ist eine Kündigung per SMS oder WhatsApp ausgeschlossen.
Formfehler
Eine Kündigung, die trotz vorgeschriebener Schriftlichkeit per SMS oder ähnlich erfolgt, ist nichtig und hat keine Folgen für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer braucht kein Gericht, um das feststellen zu lassen.
Korrektur durch Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf jedoch den Formfehler berichtigen und nachträglich eine neue und ordentliche Kündigung zustellen.
Gefällt Ihnen dieser Artikel?
- Keine Legal-News mehr verpassen
- Nützliche Alltags-Tipps rund ums Recht
- Hintergründe für Private, Unternehmen und Juristen
lexwiki.ch und unsere Autoren können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unseren Seiten angezeigten Informationen übernehmen. Die Artikel stellen die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltende Rechtslage dar. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Artikel aktuell ist. Die Artikel auf unserer Plattform ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. lexwiki.ch bietet einen ersten Überblick für Personen mit einer juristischen Frage und dient als Informationsplattform für den an Rechtsfragen interessierten Mitbürger. Um bei juristischen Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist neben umfangreichem Knowhow im entsprechenden juristischen Bereich die Kenntnis des konkreten Sachverhaltes unabdingbar. Wir möchten Sie daher bitten, basierend auf den auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und möglichst frühzeitig professionelle Rechtsberatung beizuziehen. Das spart i.d.R. Kosten und verhindert, dass irreversibler Schaden angerichtet wird.
Die Plattform lexwiki.ch bietet insbesondere in der Form von News-Artikeln Autoren die Möglichkeit, ihre Meinungen und Analysen zu spezifischen Fällen und Themen zu veröffentlichen. Die Plattform lexwiki.ch ist unabhängig und ist keinem politischen Spektrum zuzuordnen. Die hier vertretenen und als solche gekennzeichneten Meinungen von Autoren sind ausschliesslich als eben solche zu verstehen. Wir bieten falls gewünscht gerne Hand zu Gegendarstellungen. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf allen Seiten zur Verfügung stehende Kommentarfunktion. Die Kommentare werden nicht direkt veröffentlicht.