Zu hohe Managerlöhne?
In der Schweiz gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Das heisst, dass jedermann seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung gestalten darf, so auch die Höhe des Lohnes. Mittels der Volksinitiative „1:12 – Für gerechte Löhne“ wurde versucht, diese Freiheit zu beschränken. Das Stimmvolk lehnte aber die Initiative am 24. November 2013 mit 65.3 % ab.
Hingegen wurde am 3. März 2013 die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ (auch „Abzocker-Initiative“ oder „Minder-Initiative“ genannt) angenommen. Umgesetzt wurde diese durch die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Dieser zufolge stimmt die Generalversammlung über die Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ab (Art. 2 Ziff. 4). Der Verwaltungsrat hat jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen (Art. 13), der von der Revisionsstelle zu prüfen ist (Art. 17).
Die VegüV ist nur eine Übergangslösung. Deren Regelungsgehalt soll in die bevorstehende Aktienrechtsrevision einbezogen und die Verordnung dadurch abgelöst werden.
Die VegüV ist spätestens seit der Generalversammlung 2015 einzuhalten. In börsenkotierten Aktiengesellschaften werden somit die Vergütungen spätestens seit letztem Jahr transparent dargestellt und die Aktionäre haben die Möglichkeit, die Vergütungen abzulehnen (d.h. auch Managerlöhne), sollten sie diese als zu hoch erachten.
Die Lohnscherenstudie der Unia bestätigt, dass die wohl erhofften Auswirkungen der „Abzocker-Initiative“ auf die Höhe der Managerlöhne ausgeblieben sind. Denn die noch immer hohen Vergütungen der Führungsriegen werden durch die Generalversammlung durchwegs genehmigt. So lässt sich der Schluss zu, dass das Stimmvolk zwar mehr Transparenz wünscht. Das Stimmvolk und die Aktionäre scheinen sich aber ab den stetig steigenden Managerlöhnen nicht zu stören. Es bleibt abzuwarten, ob die bevorstehende Aktienrechtsrevision hieran etwas ändern wird.
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