- Depositenkonto mit Saldo tiefer als USD 50’000 am Ende eines Kalenderjahres;
- rückkaufsfähiger Versicherungsvertrag mit Rückkaufswert tiefer als USD 50’000 am Ende eines Kalenderjahres.
Betroffene Individualkonten
- Neue Individualkonten, die nicht unter die oben beschriebene Ausnahme fallen, oder
- Konten, die die Voraussetzungen zur Ausnahme nicht mehr erfüllen
Benötigte Unterlagen
Das rapportierende Schweizer Finanzinstitut muss eine Eigenerklärung beschaffen, die Teil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann. Diese Eigenerklärung muss dem rapportierenden Schweizer Finanzinstitut ermöglichen zu bestimmen, ob der Kontoinhaber steuerlich als in den Vereinigten Staaten als ansässig gilt. Es muss zudem, gestützt auf den im Rahmen der Kontoeröffnung beschafften Informationen, einschliesslich AML/KYC-Dokumentation, die Plausibilität der Eigenerklärung bestätigen.
Hintergrund
Ändern sich die Umstände bei einem neuen Individualkonto dahingehend, dass das rapportierende Schweizer Finanzinstitut weiss oder annehmen muss, dass die ursprüngliche Eigenerklärung unzutreffend oder unzuverlässig geworden ist, so kann sie sich nicht mehr darauf berufen.
Pflicht für Bank
Sie ist verpflichtet, eine gültige Eigenerklärung zu beschaffen, aus der hervorgeht, ob der Kontoinhaber ein US-Staatsbürger oder in den USA steuerlich ansässig ist.
Bei Unmöglichkeit
Ist das rapportierende Schweizer Finanzinstitut nicht in der Lage, eine solche gültige Eigenerklärung zu beschaffen, so muss das Konto als US-Konto ohne Zustimmungserklärung (sog. non-consenting US account) behandelt werden.
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