Allgemeine Voraussetzungen
- Erstmalig oder nach mindestens zehnjähriger Unterbrechung in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig
- Steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
- Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Nationalität
- Schweizer können nur bis zum Ende der laufenden Steuerperiode anstelle der Einkommenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand entrichten.
- Ausländer können zeitlich unbegrenzt anstelle der Einkommenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand entrichten.
- Weltweite Lebenshaltungskosten (bspw. Verpflegung, Bekleidung, …)
- 5-facher Mietwert (ohne Haushalt: 2-facher Pensionspreis)
- Kontrollrechnung: Summe der Bruttoerträge der CH-Einkünfte
- Natürliche ausländische Personen ohne Schweizer Bürgerrecht
- Erstmals oder nach zehnjähriger Unterbrechung in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig
- Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- Bei Ehegatten müssen beide Partner die Voraussetzungen erfüllen
- Weltweite Lebenshaltungskosten (bspw. Verpflegung, Bekleidung, …)
- 7-facher Mietwert (ohne Haushalt: 2-facher Pensionspreis)
- Kontrollrechnung: Summe der Bruttoerträge der CH-Einkünfte
- CHF 400’000 (Bundesebene), individueller Mindestbetrag (Kantone)
Ausgangslage
Herr A ist portugiesischer Staatsbürger und wohnte schon immer in Lissabon und lebt von den Dividenden seines Aktienportfolios. Jährlich verdient er damit rund 1’500’000.-. Aus Schweizer Quelle erzielt er rund 150’000.- pro Jahr und er beansprucht kein DBA.
Herr A beabsichtigt in die Schweiz zu ziehen und möchte als Pauschalierter besteuert werden. Er hat dazubereits eine schöne Wohnung für 50’000.- / Jahr gefunden, mit der Option, diese später zu kaufen. Seinen weltweiten Lebensaufwand schätzt er auf rund 200’000.-, da insbesondere seine Villa und Yacht in Monaco viel Geld verschlingen.
Voraussetzung
Herr A ist Ausländer und wird in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Er hat sein ganzes Leben ausserhalb der Schweiz verbracht. Er erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung.
Berechnung
Die weltweiten Lebenshaltungskosten betragen 280’000.-, der 5-fache Mietwert beträgt 250’000.- und die Einnahmen aus Schweizer Quelle betragen 150’000.-. Das Maximum von 280’000 wird deshalb als Berechnungsgrundlage herangezogen und mit dem ordentlichen Steuersatz besteuert.
Konsequenz
Herr A erzielt ein weltweites Einkommen von 1’650’000 und muss lediglich ein Einkommen von 280’000 versteuern. Der Rest bleibt steuerfrei.
Ausgangslage
Herr A ist portugiesischer Staatsbürger und wohnte schon immer in Lissabon und lebt von den Dividenden seines Aktienportfolios. Jährlich verdient er damit rund 1’500’000.-. Aus Schweizer Quelle erzielt er rund 150’000.- pro Jahr und er beansprucht kein DBA.
Herr A beabsichtigt in die Schweiz zu ziehen und möchte als Pauschalierter besteuert werden. Er hat dazubereits eine schöne Wohnung für 50’000.- / Jahr gefunden, mit der Option, diese später zu kaufen. Seinen weltweiten Lebensaufwand schätzt er auf rund 200’000.-, da insbesondere seine Villa und Yacht in Monaco viel Geld verschlingen.
Voraussetzung
Herr A ist Ausländer und wird in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Er hat sein ganzes Leben ausserhalb der Schweiz verbracht. Er erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung.
Berechnung
Die weltweiten Lebenshaltungskosten betragen 280’000.-, der 7-fache Mietwert beträgt 350’000.- und die Einnahmen aus Schweizer Quelle betragen 150’000.-. Das Maximum von 350’000 ist tiefer als die vorgeschriebenen 400’000 auf Stufe Bund.
Konsequenz
Herr A kann nicht pauschaliert besteuert werden, da sein Aufwand tiefer als das Minimum von 400’000 ist. Zieht er trotzdem in die Schweiz, so wird er ordentlich besteuert für ein Einkommen von 1’650’000.- und sein Vermögen.
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bin nicht sicher, ob die Konsequenz stimmt: meiner Meinung nach kann Herr A als pauschalierter in die Schweiz ziehen, die Besteuerungsbasis wird auf das Minimum von 400’000 festgesetzt.
Sehe ich genau so. Es ergibt ja keinen Sinn. Herr A könnte ja noch eine kleine Immobilie im Ausland kaufen, damit sein Lebensunterhalt knapp über die 400’000 steigt.
Zitat: „Die weltweiten Lebenshaltungskosten betragen 280’000.-“
Wie kommen Sie auf diesen Betrag? Nach meiner Rechnung wäre der korrekte Betrag 250’000!