Aggressive Fahrerin
Unzulässiger Schikanestopp
Ein Schikanestopp liegt vor, wenn
- kein Fahrzeug folgt, oder
- kein Notfall vorliegt
und trotzdem brüsk gebremst oder angehalten wird.
Zulässiges Bremsen oder Anhalten
Dies bedeutet, dass brüskes Bremsen oder Anhalten zulässig ist, sofern kein Fahrzeug folgt oder ein Notfall vorliegt.
Sachverhalt
H. fuhr am 26. Dezember 1988 um 15.30 Uhr mit seinem Personenwagen auf der Autobahn N 1 auf der Überholspur, um eine Wagenkolonne zu überholen. Ihm folgte ein ziviles Polizeifahrzeug, dessen Lenker durch mehrere Zeichen mit der Lichthupe anzeigte, dass er überholen wolle. Da das Fahrzeug etwas zu nahe aufgeschlossen war und er sich dadurch schikaniert fühlte, wollte H. den Lenker dieses Fahrzeuges durch mehrmaliges (drei- bis viermal) Antippen des Bremspedals, wodurch sein Fahrzeug mehr als nur geringfügig verzögert wurde, auf sein verkehrswidriges Verhalten aufmerksam machen (BGE 117 IV 504).
Entscheid
Einerseits wird das brüske bzw. „grundlos scharfe Bremsen aus Böswilligkeit“ als unzulässig erachtet, andererseits das nur unwesentliche Verzögern der Fahrt des Fahrzeuges als zulässig bezeichnet. Der Fahrzeuglenker wurde für schuldig befunden.
Ein Schikanestopp, d.h. brüskes Bremsen oder Halten sind nur gestattet, wenn kein Fahrzeug folgt und im Notfall.
Gefällt Ihnen dieser Artikel?
- Keine Legal-News mehr verpassen
- Nützliche Alltags-Tipps rund ums Recht
- Hintergründe für Private, Unternehmen und Juristen
lexwiki.ch und unsere Autoren können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unseren Seiten angezeigten Informationen übernehmen. Die Artikel stellen die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltende Rechtslage dar. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Artikel aktuell ist. Die Artikel auf unserer Plattform ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. lexwiki.ch bietet einen ersten Überblick für Personen mit einer juristischen Frage und dient als Informationsplattform für den an Rechtsfragen interessierten Mitbürger. Um bei juristischen Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist neben umfangreichem Knowhow im entsprechenden juristischen Bereich die Kenntnis des konkreten Sachverhaltes unabdingbar. Wir möchten Sie daher bitten, basierend auf den auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und möglichst frühzeitig professionelle Rechtsberatung beizuziehen. Das spart i.d.R. Kosten und verhindert, dass irreversibler Schaden angerichtet wird.
Die Plattform lexwiki.ch bietet insbesondere in der Form von News-Artikeln Autoren die Möglichkeit, ihre Meinungen und Analysen zu spezifischen Fällen und Themen zu veröffentlichen. Die Plattform lexwiki.ch ist unabhängig und ist keinem politischen Spektrum zuzuordnen. Die hier vertretenen und als solche gekennzeichneten Meinungen von Autoren sind ausschliesslich als eben solche zu verstehen. Wir bieten falls gewünscht gerne Hand zu Gegendarstellungen. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf allen Seiten zur Verfügung stehende Kommentarfunktion. Die Kommentare werden nicht direkt veröffentlicht.
Um Rechtshilfe bin sehr froh.
Danke
Editiert von Markus Mühlemann, 28.05.2015