Die gewerbsmässige Gläubigervertretung von Dritten vor den Betreibungs- und Konkursämtern sowie den damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren ist in der Schweiz nach geltendem Recht eingeschränkt, denn die Kantone können die entsprechenden Voraussetzungen festlegen. Diese kantonale Kompetenz fällt per 01. Januar 2018 dahin. Danach gilt, dass sämtliche handlungsfähigen Personen als Parteivertreter im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig sein können.
Weiterlesen →Kategorie: Betreibung & Konkurs
Diese Kategorie behandelt die Voraussetzungen und das Verfahren im Allgemeinen, sowie im Zusammenhang mit Schuldbetreibungen von natürlichen Personen und das Konkursrecht bei juristischen Personen.
Absichtsanfechtung
Eine Absichtsanfechtung kann angestrebt werden, wenn der Schuldner mit Schädigungsabsicht seinen Gläubiger schädigt und der begünstigte Vertragspartner darüber Bescheid wissen musste. Die Handlung muss innerhalb von 5 Jahren vor der Pfändung oder der Konkurseröffnung erfolgt sein. Damit eine Handlung mittels Absichtsanfechtung angefochten werden kann, muss sie während der 5-jährigen Verdachtsfrist getätigt worden sein und während der 2-jährigen Verjährungsfrist eingeklagt werden. Eine erfolgreiche Anfechtungsklage (bspw. aufgrund einer Absichtsanfechtung) hat keine materiellrechtliche Wirkung. Der Dritte bleibt aus zivilrechtlicher Sicht Eigentümer der erworbenen Sache. Er hat aber die Beschlagnahme und Verwertung zu dulden.
Weiterlesen →Widerspruchsverfahren
Mit dem Widerspruchsverfahren können der Schuldner, Gläubiger oder ein Dritter geltend machen, dass das gepfändete Eigentum einem Dritten gehört. Mit dem Widerspruchsverfahren soll abgeklärt werden, ob Rechte vorliegen, die der Pfändung vorgehen. Das Widerspruchsverfahren dient somit der Abklärung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten.
Weiterlesen →Schenkungsanfechtung
Mit der Schenkungsanfechtung wird den Gläubigern eines Schuldners ermöglicht, Schenkungen und andere Vermögensverfügungen die einer Schenkung gleich kommen, also wo die Leistung und die Gegenleistung, welche in einem Missverhältnis stehen, zu korrigieren. Falls die Schenkung innerhalb eines Jahres vor Pfändung oder Konkurs erfolgte, haftet der verschenkte Vermögenswert trotzdem den Gläubigern zur Deckung ihrer Forderungen.
Weiterlesen →Betreibung – Ablauf & Vorgehen
Bei der Schuldbetreibung gibt es folgenden Ablauf: Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, Rechtsöffnungsbegehren und Fortsetzungsbegehren.
Weiterlesen →Wechselbetreibung
Für Forderungen, die sich auf einen Wechsel oder Check gründen, kann, auch wenn sie pfandgesichert sind, beim Betreibungsamten die Wechselbetreibung verlangt werden.
Weiterlesen →Konkursandrohung
Unterliegt der Schuldner der Betreibung auf Konkurs, so droht ihm das Betreibungsamt nach Empfang des Fortsetzungsbegehrens unverzüglich den Konkurs an.
Weiterlesen →Pfandverwertung
Wird eine Forderung durch ein Pfand gesichert, so hat der Gläubiger mit der Betreibung auf Pfandverwertung eine bessere Ausgangslage.
Weiterlesen →Versteigerung von Grundstücken
Die Versteigerung im Rahmen der Verwertung von Grundstücken wird mindestens einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht.
Weiterlesen →Verwertung von Grundstücken
Die Verwertung von Grundstücken erfolgt über eine öffentliche Versteigerung oder über einen Freihandverkauf.
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