Widerspruchsverfahren

Mit dem Widerspruchsverfahren können der Schuldner, Gläubiger oder ein Dritter geltend machen, dass das gepfändete Eigentum einem Dritten gehört. Mit dem Widerspruchsverfahren soll abgeklärt werden, ob Rechte vorliegen, die der Pfändung vorgehen. Das Widerspruchsverfahren dient somit der Abklärung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten.

Weiterlesen

Pfandverwertung

Wird eine Forderung durch ein Pfand gesichert, so hat der Gläubiger mit der Betreibung auf Pfandverwertung eine bessere Ausgangslage.

Weiterlesen

Pfändungsurkunde

Über jede Pfändung wird eine Pfändungsurkunde aufgenommen. Die Pfändungsurkunde bezeichnet den Gläubiger und den Schuldner, den Betrag der Forderung, Tag und Stunde der Pfändung, das gepfändete Vermögen samt deren Schätzung sowie, falls vorhanden, die Ansprüche Dritter.

Weiterlesen

Pfändung – Ablauf und Vorgehen

Wenn der Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird nach dem Fortsetzungsbegehren die Betreibung auf dem Weg der Pfändung fortgesetzt. Nach der Pfändung erfolgt die Verwertung.

Weiterlesen