Mit dem Widerspruchsverfahren können der Schuldner, Gläubiger oder ein Dritter geltend machen, dass das gepfändete Eigentum einem Dritten gehört. Mit dem Widerspruchsverfahren soll abgeklärt werden, ob Rechte vorliegen, die der Pfändung vorgehen. Das Widerspruchsverfahren dient somit der Abklärung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten.
Weiterlesen →Kategorie: Betreibung Privatpersonen
Wenn der Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird nach dem Fortsetzungsbegehren die Betreibung auf dem Weg der Pfändung fortgesetzt.
Pfandverwertung
Wird eine Forderung durch ein Pfand gesichert, so hat der Gläubiger mit der Betreibung auf Pfandverwertung eine bessere Ausgangslage.
Weiterlesen →Versteigerung von Grundstücken
Die Versteigerung im Rahmen der Verwertung von Grundstücken wird mindestens einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht.
Weiterlesen →Verwertung von Grundstücken
Die Verwertung von Grundstücken erfolgt über eine öffentliche Versteigerung oder über einen Freihandverkauf.
Weiterlesen →Versteigerung
Die Verwertung von gepfändeten Vermögenswerten geschieht mittels öffentlicher Versteigerung.
Weiterlesen →Pfändungsurkunde
Über jede Pfändung wird eine Pfändungsurkunde aufgenommen. Die Pfändungsurkunde bezeichnet den Gläubiger und den Schuldner, den Betrag der Forderung, Tag und Stunde der Pfändung, das gepfändete Vermögen samt deren Schätzung sowie, falls vorhanden, die Ansprüche Dritter.
Weiterlesen →Pfändung – Ablauf und Vorgehen
Wenn der Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird nach dem Fortsetzungsbegehren die Betreibung auf dem Weg der Pfändung fortgesetzt. Nach der Pfändung erfolgt die Verwertung.
Weiterlesen →Unpfändbare Vermögenswerte und Einkommen
Nicht jegliches Vermögen und Einkommen unterliegt der Pfändung. Es gibt sogenannte unpfändbare Vermögenswerte und Einkommen, die von der Pfändung gesetzlich ausgenommen sind.
Weiterlesen →Sicherungsmassnahmen in der Schuldbetreibung
Bei der Pfändung werden die Sicherungsmassnahmen nach dem gepfändeten Vermögen unterschieden.
Weiterlesen →Verteilung der verwerteten Pfändung
Die Verteilung der verwerteten Pfändung findet statt, sobald alle in einer Pfändung enthaltenen Vermögensstücke verwertet sind.
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