Der Bundesrat plant bei der Verrechnungssteuer den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip und damit den freiwilligen Verzicht auf das Bankgeheimnis.
Weiterlesen →Kategorie: Allgemeines Steuerrecht
Steuern sind bedingungslos geschuldete öffentliche Abgaben, die aufgrund der Gebietshoheit des Gemeinwesens , jedoch ohne Gewährung eines individuellen Anspruchs auf Gegenleistung zur Deckung des Finanzbedarfs erhoben werden.
Öffentliche Abgaben
Eine Steuer ist eine bedingungslos geschuldete Abgabe und Kausalabgaben sind Abgaben, die aufgrund einer Leistung des Gemeinwesens geschuldet sind
Weiterlesen →Mantelhandel
Ein Mantelhandel ist der Kauf einer leeren Unternehmenshülle mit anschliessender Zweckänderung und wird als Liquidation mit folgender Neugründung angesehen.
Weiterlesen →Transponierung
Bei der Transponierung werden im Privatvermögen gehaltene Anteile in das Geschäftsvermögen über dem Nennwert eingebracht.
Weiterlesen →Dividendenbesteuerung
Die Dividendenbesteuerung erfolgt auf Stufe der ausschüttenden Gesellschaft mittels der Gewinnsteuer und beim Empfänger mittels Einkommens-/Gewinnsteuer.
Weiterlesen →Meldung der Verrechnungssteuer
Die Steuerpflicht wird durch Entrichtung der Verrechnungssteuer (Art. 12ff. VStG) oder durch Meldung der steuerbaren Leistung (Art. 19 und 20 VStG) erfüllt.
Weiterlesen →Verrechnungssteuer
Der Bund erhebt eine rückerstattbare Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinnen und auf Versicherungsleistungen.
Weiterlesen →Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge
Gegenstand der Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens (Kapitalerträge) sind die Zinsen, Renten, Gewinnanteile und sonstigen Erträge
Weiterlesen →Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen
Das Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Kapitalleistungen / Lotto besteht durch Nutzungsrecht des Vermögenswertes oder Eigentum des Loses.
Weiterlesen →Indirekte Teilliquidation
Eine indirekte Teilliquidation ist die Ausschüttung von nicht betriebsnotwendiger Substanz innert 5 Jahren nach Verkauf (und dem Wechsel vom Privat- ins Geschäftsvermögen) unter Mitwirkung des Verkäufers.
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