Das Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen besteht bei Vorweisung der Abzugsbescheinigung.
Weiterlesen →Kategorie: Allgemeines Steuerrecht
Steuern sind bedingungslos geschuldete öffentliche Abgaben, die aufgrund der Gebietshoheit des Gemeinwesens , jedoch ohne Gewährung eines individuellen Anspruchs auf Gegenleistung zur Deckung des Finanzbedarfs erhoben werden.
Entrichtung der Verrechnungssteuer
Die Steuerpflicht wird durch Entrichtung der Verrechnungssteuer (Art. 12ff. VStG) oder durch Meldung der steuerbaren Leistung (Art. 19 und 20 VStG) erfüllt.
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