Die Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretungen und bei Steuervergehen unterscheiden sich wesentlich. Bei Steuerübertretungen bleibt die Steuerverwaltungsbehörde zuständig. Bei Steuervergehen wird ein ordentlicher Strafprozess eingeleitet und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte schalten sich ein.
Weiterlesen →Kategorie: Steuerstrafrecht
Dem Steuerpflichtigen wird durch die verschiedenen Steuergesetze ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben. Wenn sich der Steuerpflichtige nicht daran hält, gibt es Sanktionsmöglichkeiten durch das Steuerstrafrecht. Damit kann der Steuerpflichtige auch gezwungen werden, seinen Pflichten nachzukommen.
Steuerstrafverfahren bei Steuervergehen
Die Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretungen und bei Steuervergehen unterscheiden sich wesentlich. Bei Steuervergehen wird ein ordentlicher Strafprozess eingeleitet und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte schalten sich ein. Es drohen Freiheits- oder Geldstrafe.
Weiterlesen →Nachsteuer
Der Begriff „Nachsteuern“ stammt aus dem Schweizer Steuerstrafrecht. Die Nachsteuern sind gleich hoch wie der Betrag, der an Steuern hinterzogen wurde. Sie sind zusätzlich zu einer Busse zu entrichten. Das Nachsteuerverfahren wird üblicherweise gleichzeitig mit dem Strafsteuerverfahren eingeleitet.
Weiterlesen →Selbstanzeige
Die straflose Selbstanzeige steht dem Steuerpflichtigen im Rahmen des Steuerstrafrechts einmal im Leben zur Verfügung. Dies bedeutet, dass eine Steuerhinterziehung nicht bestraft wird und nur Nachsteuern und Zinsen zu bezahlen sind. Bei jeder weiteren Selbstanzeige kann die Busse auf einen Fünftel des hinterzogenen Steuerbetrags herabgesetzt werden.
Weiterlesen →Steuerumgehung
Die Steuerumgehung ist kein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Es handelt sich um Massnahmen, die einzig dem Zweck dienen, Steuern zu sparen. So wird statt einer steuerpflichtigen Transaktion ein Umweg über mehrere steuerfreie Transaktionen gewählt. Bei Vorliegen einer solchen Umgehung der Steuern wird eine Korrektur durch die Steuerbehörden vorgenommen.
Weiterlesen →Steuervermeidung
Eine Steuerverminderung geschieht beispielsweise durch die Einzahlung von Geldern an die Pensionskasse oder an die Säule 3a. Da die Bemessungsgrundlage dadurch verbessert wird, sind weniger Steuern zu bezahlen. Es handelt sich hier um eine völlig legale Methode, das besteuerbare Einkommen zu verringern.
Weiterlesen →Steuerhinterziehung
Bei der Steuerhinterziehung nach Art. 175 DBG und Art. 176 DBG handelt es sich um eine Nicht-Deklaration steuerbarer Transaktionen, ohne dass dabei Belege gefälscht werden. Die „Steuerhinterziehung“ als Übertretung ist daher abzugrenzen vom „Steuerbetrug“, welcher bereits ein Vergehen darstellt.
Weiterlesen →Steuerbetrug
Steuerbetrug begeht laut Art. 186 DBG bzw. Art. 59 StHG, wer zur Begehung von Steuerhinterziehung vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur Täuschung gebraucht. Ein Steuerbetrug geht daher meist mit einer Steuerhinterziehung einher. Es handelt sich dabei um ein Vergehen und wird mit Freiheitsstrafe oder Busse bestraft.
Weiterlesen →Steuerstrafrecht – Umfassende Übersicht zum Schweizer Steuerstrafrecht
Im Schweizer Steuerstrafrecht können Verhaltenspflichten des Steuerpflichtigen erzwungen werden. Während in der Schweiz die Steuervermeidung legal ist, hat die Steuerumgehung eine Nachsteuer zur Folge. Führen unterlassene Angaben zu einer zu tiefen oder unterlassenen Deklaration, so spricht von einer Steuerhinterziehung. Werden zur Steuerhinterziehung gefälschte Urkunden verwendet, so handelt es sich um einen strafbaren Steuerbetrug. Die Steuerhinterziehung und -betrug haben eine Nach- und Strafsteuer zur Folge, ausser es handelt sich um eine straflose Selbstanzeige.
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