Bewilligungspflicht für Online-Jobangebote

Online-Jobangebote stellen eine Arbeitsvermittlung im Sinne des AVG dar, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengeführt werden. Dies gilt, wenn dies durch ein Computersystem erfolgt oder nur die Einträge des jeweiligen Gegenübers eingesehen werden können. Diese Leistungen müssen zudem aber auch entgeltlich und regelmässig erbracht werden (Art. 2 AVV), damit eine Bewilligungspflicht für Online-Jobangebote bejaht wird. Wird keine Bewilligung eingeholt, so droht eine hohe Busse.

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