Ein Verein benötigt schriftliche Statuten, damit er gültig gegründet werden kann. Nachdem der Vorstand gewählt wurde, kann er sich zudem im Handelsregister eintragen lassen. Die Mitgliedschaft in einem Verein kann von der Zustimmung des Vorstandes oder der der Vereinsversammlung abhängen. Mitglieder können zudem unter gewissen Voraussetzungen wieder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Für Schulden und Verbindlichkeiten des Vereins haftet von Gesetzes wegen nur das Vereinsvermögen. Ein Verein kann zudem jederzeit aus eigenen Beschluss hin wieder aufgelöst werden.
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Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen sich zum Zwecke vereinigen, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.
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