Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat folgende Pflichten: Lohnzahlungspflicht, Tragung der Kosten für Arbeitsgeräte, Material und Auslagen, Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, Gewährung von Freizeit, Ferien und Urlaub für Mutterschaft und Jugendarbeit sowie weitere Pflichten.

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