Bei der Schuldbetreibung gibt es folgenden Ablauf: Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, Rechtsöffnungsbegehren und Fortsetzungsbegehren.
Weiterlesen →Articles Tagged: Betreibungsbegehren
Konkursandrohung
Unterliegt der Schuldner der Betreibung auf Konkurs, so droht ihm das Betreibungsamt nach Empfang des Fortsetzungsbegehrens unverzüglich den Konkurs an.
Weiterlesen →Pfandverwertung
Wird eine Forderung durch ein Pfand gesichert, so hat der Gläubiger mit der Betreibung auf Pfandverwertung eine bessere Ausgangslage.
Weiterlesen →Zahlungsbefehl
Nach Empfang des Betreibungsbegehrens erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl in doppelter Ausführung. Der Zahlungsbefehl beinhaltet u.a. die Aufforderung, innert 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben, oder innert 20 Tagen die Schuld zu begleichen. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt und nach Ablauf der Bestreitungsfrist von 10 Tagen oder nach Erheben des Rechtsvorschlags ebenfalls dem Gläubiger. Der Zahlungsbefehl wird in der Regel vom Postbeamten zugestellt. Der Schuldner darf den Gläubiger auffordern, die Beweismittel offenzulegen. Nach Erhalt des Zahlungsbefehls hat der Gläubiger zwei Varianten, die als nächste Schritte in Frage kommen: Bezahlung oder Rechtsvorschlag.
Weiterlesen →Betreibungsbegehren
Das Betreibungsbegehren leitet das Betreibungsverfahren ein. Enthält das Betreibungsbegehren alle benötigten Angaben und sind die Kosten sind vom Gläubiger vorgeschossen worden, so erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl.
Weiterlesen →