Der Begriff „Nachsteuern“ stammt aus dem Schweizer Steuerstrafrecht. Die Nachsteuern sind gleich hoch wie der Betrag, der an Steuern hinterzogen wurde. Sie sind zusätzlich zu einer Busse zu entrichten. Das Nachsteuerverfahren wird üblicherweise gleichzeitig mit dem Strafsteuerverfahren eingeleitet.
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Einkaufstourismus – Import, Mehrwertsteuer und Zoll
Beim Einkaufstourismus profitiert der Schweizer von tieferen Preisen im Ausland. Führt er die Produkte dann aber in die Schweiz ein, so kann er die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern. Erst ab einem Betrag von 300 Franken pro Person muss er danach in der Schweiz die Mehrwertsteuer abliefern. Für gewisse Produkte wie Fleisch, Alkohol oder Zigaretten gibt es zudem Freimengen. Bei deren Überschreitung werden Zollabgaben fällig. Die Bussen beim Verschweigen sind sehr hoch.
Weiterlesen →Verkehrsrecht – Eine umfassende Übersicht zum Schweizer Verkehrsrecht
Dies ist der einleitende Übersichtsartikel zum Verkehrsrecht. Er behandelt die allgemeinen Verkehrsvorschriften, den Erwerb des Führerscheins, die Tempovorschriften, den Vortritt, Überholen und andere Manöver sowie das Halten und Parkieren. Er behandelt zudem die Vorgaben bei Unfällen, allgemeine Schutzvorschriften wie die Gurtentragpflicht sowie den Bussenkatalog für alle Verkehrsteilnehmer.
Weiterlesen →Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung / Temposünder
Im Schweizer Verkehrsrecht gelten zwar allgemeine Höchstgeschwindigkeiten, jedoch gilt immer, dass stets mit einer angemessen Geschwindigkeit zu fahren ist. Werden diese vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten überschritten, so hat das Folgen für die Temposünder und kann zu Ordnungsbussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie bis zum Entzug des Führerausweis führen.
Weiterlesen →Parkbussen
Dieser Artikel zeigt mögliche Parkbussen für fehlerhaftes Parkieren oder Halten.
Weiterlesen →Cannabis
Der Besitz von geringfügigen Mengen an Cannabis ist straffrei, jedoch unterliegt der Konsum einer Ordnungsbusse von 100 Franken. Drogenhändler müssen jedoch Strafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen befürchten. Wurde man beim Kiffen erwischt, so folgt der Einzug des Cannabis sowie eine Ordnungsbusse. Minderjährige werden zudem angezeigt. Entgegen der gängigen Meinung ist der Anbau auf dem Balkon unzulässig, wenn der THC-Gehalt höher wie 1% ist.
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