Die culpa in contrahendo ist ein quasivertraglicher Anspruch bei Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Bei Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann die culpa in contrahendo nicht angewendet werden. Sie setzt Vertragsverhandlungen, ein schutzwürdiges Vertrauen, eine Pflichtverletzung, einen Schaden sowie den Kausalzusammenhang und ein Verschulden (mind. Fahrlässigkeit) voraus. Der Anspruch aus culpa in contrahendo verjährt nach einem Jahr. Der Schadenersatz richtet sich nach dem negativen Vertragsinteresse.
Weiterlesen →Articles Tagged: c.i.c.
Vertrauenshaftung
Bei der Vertrauenshaftung muss der Schädiger Ersatz für Schäden leisten, die durch treu- und glaubenswidriger Enttäuschung berechtigter Interessen entstand. Bei der Vertrauenshaftung befinden sich beide Parteien oftmals in einem vertragsnahen Umfeld, ohne aber diesbezüglich rechtsgeschäftlich miteinander verbunden zu sein. Daher wird der Anspruch aus Quasivertrag und nicht aus Delikt abgeleitet.
Weiterlesen →Haftung im Arbeitsrecht
Sowohl die Arbeitgeberin, als auch der Arbeitnehmer kennen zahlreiche Gründe für eine Haftung im Arbeitsrecht.
Weiterlesen →