Anweisung

Bei der Anweisung wird der Angewiesene vom Anweisenden ermächtigt, Geld (sowie Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen) an den Anweisungsempfänger zu leisten und damit die Schuld des Anweisenden gegenüber dem Anweisungsempfänger zu tilgen. Der Anweisungsempfänger ist gleichzeitig ermächtigt, die Leistung vom Angewiesenen in eigenem Namen zu verlangen. Bei der Anweisung wird zwischen dem Valutaverhältnis, dem Deckungsverhältnis und dem Leistungsverhältnis unterschieden.

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Schenkungssteuer

Mit der kantonalen Schenkungssteuer kann der Vermögensübergang zu Lebzeiten auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden.

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Darlehen

Beim Darlehen verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung und der Borger zur Rückerstattung der nämlichen Art. Zinsen sind nach Vereinbarung geschuldet.

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