Wer in einer Wohnung oder in einem Haus wohnt, das ihm selber gehört, der muss den so genannten „Eigenmietwert“ versteuern. Die Höhe des Eigenmietwerts beträgt 60-70% des Betrages, den ein Mieter für das Wohnobjekt als Miete bezahlen müsste. Gleichzeitig können dafür Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Liegenschaftssteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
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