Eine Enteignung kann entweder eine formelle oder eine materielle sein. Bei der ersten Variante werden durch ein Hoheitsakt, geschützte vermögenswerte Rechte vollumfänglich oder teilweise entzogen oder beschränkt, indem sie auf einen Dritten übertragen oder getilgt werden. Bei der zweiten Variante wird zwischen dem Entzug einer wesentlichen Eigentumsbefugnis und dem Sonderopfer unterschieden.
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