Pflichtteil im Erbrecht

Das Gesetz schützt die nahestehenden Erben mittels Pflichtteilsanspruch davor, bei einer Erbschaft leer auszugehen. Um ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen, müssen diese Erben jedoch vor Gericht auf Herabsetzung klagen. Tun sie das nicht innert Jahresfrist ab Eröffnung einer allfälligen Verfügung von Todes wegen (bzw. ab Kenntnis der Verletzung), bleibt die Verletzung bestehen.

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Scheidung und Ehetrennung

Die Ehescheidung kann auf gemeinsames Begehren gerichtlich ausgesprochen werden. Liegt eine Ehetrennung vor, so wird die Ehe nach 2 Jahren geschieden. Bei Unzumutbarkeit jedoch sofort.

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Konkursklassen

Die Rangordnung der Gläubiger wird in drei Konkursklassen unterschieden. Gläubiger innerhalb der gleichen Konkursklasse haben das gleiche Recht.

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Heimat und Wohnsitz

Die Heimat einer Person bestimmt sich nach ihrem Bürgerrecht. Der Wohnsitz befindet sich am Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.

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Die gesetzlichen Erben

Das gesetzliche Erbrecht folgt der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen, wobei das Erbrecht durch gesetzliche Pflichtteile beschränkt werden kann.

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