Im Rahmen des Erwachsenenschutzrechtes besteht die Möglichkeit, einen Vorsorgeauftrag zu errichten, welcher im Falle einer Urteilsunfähigkeit bestimmte Aufgaben an auserwählte Personen überträgt. Der Vorsorgeauftrag muss gewissen formalen Kriterien (bspw. Handschriftlichkeit) genügen und kann jederzeit widerrufen werden. Es ist wichtig, rechtzeitig mit der Planung der Altersvorsorge zu beginnen. Daher empfiehlt es sich auch, früh genug über einen Vorsorgeauftrag nachzudenken.
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