Drohnen, die leichter als 30 Kilogramm sind, dürfen grunds. ohne Bewilligung genutzt werden, sofern der Pilot Augenkontakt mit der Drohne aufrecht erhält und die Drohne einen Abstand von mindestens 100 Metern zu Menschensammlungen beibehält. Wird die Drohne mit einer Videobrille gesteuert oder ist die Drohne schwerer als 30 Kilogramm, so ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt nötig. Wer eine Drohne besitzt, die schwerer als 500 Gramm ist, braucht zudem eine Haftpflichtversicherung, die eine Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken aufweist.
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