Die Verrechnung ist die Tilgung einer Schuld mittels „Opferung“ einer Forderung. Damit eine Verrechnung ausgeführt werden kann, bedarf es folgender Voraussetzungen: Bestehende Forderungen, Erfüllbarkeit der Hauptforderung, Klagbarkeit und Fälligkeit der Verrechnungsforderung, Gegenseitigkeit der Forderungen, Gegenseitigkeit der Forderungen, keinen Ausschluss der Verrechnung sowie Verrechnungserklärung. Die Wirkungen einer Verrechnung betreffen die Tilgung, Zinsenlauf sowie das Faustpfand.
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Sicherungsmassnahmen in der Schuldbetreibung
Bei der Pfändung werden die Sicherungsmassnahmen nach dem gepfändeten Vermögen unterschieden.
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