Im Bewerbungsgespräch müssen die Fragen einen Bezug zum potentiellen Job haben (berufliche Eignung resp. Verfügbarkeit). Gehen sie darüber hinaus, stellen sie eine Persönlichkeitsverletzung dar. Grundsätzlich kann die Antwort auf eine unzulässige Frage verweigert werden oder es darf vom Notwehrrecht der Lüge Gebrauch gemacht werden. Bei Bewerbern für Führungspositionen können vom Arbeitgeber mehr erfragt werden, als bei einem gewöhnlichen Angestellten.
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Bewerbungsgespräch
Ein Bewerbungsgespräch ist keine Offerte, sondern ein gegenseitiges Kennenlernen. Der Arbeitgeber darf dabei nur Fragen stellen, die im Zusammenhang mit dem Job stehen und der Arbeitgeber muss an der Beantwortung ein berechtigtes Interesse haben. Ansonsten gilt das Notwehrrecht der Lüge. Gibt der Bewerber eigene Auskünfte von sich aus, so müssen diese wahr sein. Der Arbeitgeber darf nur Referenzen einfordern, wenn der Bewerber zustimmt.
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