Die strafbare Unterlassung der Nothilfe kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: zum einen von Tätern, die dem Opfer zuvor eine Verletzung zugefügt haben, zum anderen gegenüber Personen, welche in Lebensgefahr schweben sowie durch Abhalten von Nothilfe durch Dritte. Die Unterlassung der Nothilfe muss vorsätzlich erfolgen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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Erregung von Furcht
Wer durch Erregung von Furcht zum Eingehen eines Vertrages genötigt wird, kann von diesem Vertrag zurücktreten.
Weiterlesen →Kaufvertrag
Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
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