Grundstückkauf

Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.

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Nachbarrecht

Jedermann ist im Nachbarrecht verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums (bspw. Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück), sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten

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