Mit dem Widerspruchsverfahren können der Schuldner, Gläubiger oder ein Dritter geltend machen, dass das gepfändete Eigentum einem Dritten gehört. Mit dem Widerspruchsverfahren soll abgeklärt werden, ob Rechte vorliegen, die der Pfändung vorgehen. Das Widerspruchsverfahren dient somit der Abklärung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten.
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Grundstückkauf
Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.
Weiterlesen →Verwertung von Grundstücken
Die Verwertung von Grundstücken erfolgt über eine öffentliche Versteigerung oder über einen Freihandverkauf.
Weiterlesen →Sicherungsmassnahmen in der Schuldbetreibung
Bei der Pfändung werden die Sicherungsmassnahmen nach dem gepfändeten Vermögen unterschieden.
Weiterlesen →Nachbarrecht
Jedermann ist im Nachbarrecht verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums (bspw. Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück), sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten
Weiterlesen →Schenkungssteuer
Mit der kantonalen Schenkungssteuer kann der Vermögensübergang zu Lebzeiten auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden.
Weiterlesen →Auftrag
Beim Auftrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zum sorgfältigen Tätigwerden und nicht zum Erfolg der Tätigkeit. Eine Entschädigung kann vereinbart werden.
Weiterlesen →Lex Koller
Das BewG (auch Lex Koller genannt) beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern.
Weiterlesen →Gewinnsteuer
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden besteuern den Gewinn juristischer Personen mit der Gewinnsteuer.
Weiterlesen →Vermögenssteuer
Die Kantone und Gemeinden besteuern das Vermögen natürlicher Personen mit der Vermögenssteuer. Der Bund verzichtet auf eine Besteuerung des Vermögens.
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